Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

steht. Die Gruppe zählt bei der Drucklegung dieses Artikels 24 Mitglie- der,34ausnahmslos kleinere bis mittelgrosse Staaten aus allen fünf Welt- regionen. Wichtig für die Repräsentativität der Gruppe ist, dass ihr im Unterschied zur S-5 auch afrikanische Delegationen angehören. Der afrikanische Kontinent war der Initiative der «Small Five» noch relativ passiv gegenüber gestanden. Dies obwohl 70 Prozent aller im Sicher- heitsrat behandelten Situationen Afrika betreffen, so dass diese Länder- gruppe an sich alles Interesse an mehr Information, Konsultation und Transparenz über die Vorgänge im Sicherheitsrat haben müsste. Die neue Gruppierung besteht erst seit Mai 2012, hat sich aber innerhalb der rela- tiv kurzen Zeit schon einen Namen gemacht.35Jedenfalls hat sich das Verhalten des Sicherheitsrats merklich verändert. Beispielsweise orien- tieren die jeweiligen Präsidentschaften die allgemeine Mitgliedschaft zu Beginn und Ende eines Monats nun regelmässiger und substantieller über das Arbeitsprogramm und die Tätigkeiten des Rats. Zudem zeigt sich der Sicherheitsrat in jüngerer Vergangenheit offener und machte sich einige Anliegen von ACT zur Verbesserung seiner Arbeitsmetho- den zu Eigen. So verabschiedete er im Zeitraum von August 2013 bis Juni 2014 nicht weniger als vier Präsidialnoten zu den Arbeitsmethoden, welche allesamt Empfehlungen von ACT übernahmen, nachdem vorher während mehrerer Jahre nichts passiert war.36Doch selbst wenn die ers- ten Ergebnisse und Rückmeldungen vielversprechend sind, wird eine dauerhafte und nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats noch viel Zeit, Geduld und Ausdauer erfordern. Vermittlungsfunktionen Eine nicht immer dankbare, aber wichtige Dienstleistungsfunktion üben Vertreter verschiedener Kleinstaaten als Mittler, Brückenbauer oder 128Paul 
Seger 34Chile, Costa Rica, Estland, Finnland, Gabun, Ghana, Irland, Jordanien, Liechten- stein, Malediven, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Papua-Neuguinea, Peru, Por- tugal, Saudi-Arabien, Slowenien, Schweden, Schweiz, St. Vincent & Grenadines, Tansania, Ungarn, Uruguay. 35Ó Súilleabháin (N.17), S. 1. 36Vgl. die Präsidialnoten des Sicherheitsrates S/2013/515, S/2013/630, S/2014/268 und S/2014/393.
	        

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