Volltext: Der Stellenwert des öffentlichen Bibliothekswesens in den Zwergstaaten Europas

Anhang II - Gesetze bezüglich Liechtenstein 
Gesetz vom 5. Oktober 1961 betreffend die Errichtung einer Liechtensteinischen 
Landesbibliothek!*? 
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 
Jahrgang 1961 Nr. 25 ausgegeben am 14. November 1961 
  
Gesetz 
vom 5. Oktober 1961 
betreffend die Errichtung einer Liechtensteinischen Landesbibliothek 
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 
Art. 1 
Nach Massgabe der anliegenden Statuten wird eine Liechtensteinische Landesbibliothek als 
Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. 
Art. 2 
Das Land Liechtenstein widmet dieser Stiftung folgende Vermögenswerte: 
a) den gesamten Mobiliar-, Bücher- und Zeitschriftenbestand der bestehenden Sammlung; 
b) einen jährlich vom Landtag anlässlich der Genehmigung des Voranschlages festzusetzenden 
Beitrag. 
Art. 3 
1) Die Bestände der Landeslehrerbibliothek werden als eigene Abteilung von der 
Liechtensteinischen Landesbibliothek verwaltet. 
  
1? Gesetz vom 5. Oktober 1961 betreffend die Errichtung einer Liechtensteinischen Landesbibliothek. 
https://www.gesetze.li/Seite2.jsp?LGB1-1961025.xml&Searchstring-null&showLGBl-true&suchart-lg 
blerono (Stand: 08.10.2014). 
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