Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

seitens der Akteure würde also darüber entscheiden, wie sich die zivil- prozessuale Maschinerie in der Praxis bewähren 
sollte.136 III. Konsequenz: Besondere prozessökonomische Zwecke des Zivilprozesses Damit aus dem Zivilprozess ein sozialer Zivilprozess im Sinne einer staatlichen «Wohlfahrtseinrichtung» wurde, wie Klein es gefordert und beschrieben hatte,137 musste die Prozessökonomie den Zivilprozess prä- gen. Diese Schlussfolgerung Kleins war infolge seiner Auffassung des Zivilprozesses138 unausweichlich. Der Zivilprozess musste laut Klein drei besondere Ziele der Prozessökonomie verfolgen (1.): Effizienz bei sämtlichem Arbeitsaufwand [a)], Raschheit in der Prozessdauer [b)], Bil- ligkeit bei den Prozesskosten [c)]. So waren die prozessökonomischen Ziele festgesetzt, die es zu erreichen galt; indes war damit noch nichts über die Mittel ausgesagt, die dabei eingesetzt werden müssten. Im System der zivilprozessualen Zwecke (2.) stand naturgemäss und auch bei Klein zuoberst der allem anderen übergeordnete zivilpro- zessuale «Endzweck» des Privatrechtsschutzes, das heisst die Vorausset- zung der Effektivität des Zivilprozesses überhaupt [a)]. Sodann folgte unter den besonderen Zwecken, welche jeweils das eigentümliche Gepräge eines spezifischen Zivilprozesses ausmachen, bei Klein die Pro- zessökonomie bzw. Effizienz, Raschheit und Billigkeit [b)]. Weitere besondere Zwecke wie die Gründlichkeit galt es gegenüber der Prozess- ökonomie abzuwägen [c)]. 1.Trias prozessökonomischer Ziele Klein fasste die Prozessökonomie als einen besonderen Zweck des Zi- vilprozesses auf und strebte daher eine «Oekonomisierung»139 in dreifa- 101 
III. Prozessökonomische Zwecke 136Zum vorangehenden Absatz siehe unten unter §  9/III./4./a) sowie zum Beispiel Klein, Zivilprozeß, S.183f.; siehe auch prägnant zum Zivilprozess als Maschinerie Leonhard, S.139. 137Siehe oben unter §  3/II./2. 138Siehe oben unter §  3/II./1. 139Klein, Zivilprozeß, S.198.
	        

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