Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

bringung der Entwürfe ins Parlament bis hin zur kaiserlichen Sanktion derselben, vollzog. Nicht zuletzt das Bestreben, Klein weiterhin an der Seite seines Werkes und zugunsten des Gelingens der Reform tätig zu wissen, spielte hierbei eine Rolle. Verlockungen, beispielsweise ein Ruf Kleins an die Universität Tübingen, traten durchaus auf, realisierten sich allerdings nicht, wobei mitunter höchste staatliche Stellen eingriffen.55 Seine zunehmend einflussreiche Stellung im Justizministerium ver- wendete Klein einerseits, um 
aus der Zivilverfahrensreform eine umfas- sende Justizreform zu machen, die auch eine Neuordnung der Gerichts- organisation (verbesserte Richterausbildung, Erhöhung der Richterzahl, verbesserter Gerichts- und Kanzleibetrieb) inklusive entsprechender Erlasse herbeiführte, was massgeblich zum Erfolg der neuen Zivilpro- zessordnung beitrug. Andererseits ergriff Klein im Justizministerium faktische begleitende Massnahmen56,die für das Gelingen der Reform bürgen sollten: Ein Gerichtsinspektorat sollte die zivilverfahrensrechtli- che Praxis nach der Reform vorerst überwachen und begleiten; Weiter- bildungen hinsichtlich des neuen Zivilverfahrens für die forensisch Täti- gen fanden statt; eine offizielle Fragenbeantwortung seitens des Justiz- ministeriums bei zivilverfahrensrechtlichen Zweifeln konnte in Anspruch genommen werden; Muster, Beispielprotokolle und Formu- lare im Sinne der neuen Verfahrensordnungen wurden veröffentlicht.57 Als die Justizreform durchgeführt worden war und das neue Zivil- verfahren die ersten Jahre der Bewährung ausgezeichnet bestanden hatte, wurde Klein am 1. Januar 1905 zum Leiter des Justizministeriums, im selben Jahr zum Abgeordneten des Herrenhauses auf Lebenszeit und am 2. Juni 1906 zum k. k. Justizminister ernannt. Infolge des Gesamtrück- tritts der Regierung schied auch Klein 1908 aus diesem Amte aus. 1916 bekleidete er es, glücklos, nochmals für einige Monate und verliess sodann den öffentlichen Dienst. Rechtspolitisch betätigte er sich als Abgeordneter im Herrenhaus noch auf diversen Gebieten, publizierte weiterhin und wirkte auch im akademischen Betrieb mit. Franz Klein verstarb am 6. April 1926.58 86§ 
3 Zivilprozess Kleins 55Zum vorangehenden Absatz Leonhard, S.137 m. w. H.; siehe Lewisch, Klein, S.367. 56Siehe unten unter §  4/IV. 57Zum vorangehenden Absatz Schoibl, Entwicklung, S.56–58 m. w. H. 58Zum vorangehenden Absatz Leonhard, S.137f.m. w. H.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.