Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

1.Rechtsgeschichtliches, Rezeption, Gerichte Die Literatur zur Geschichte des liechtensteinischen Zivilprozessrechts und zu dessen zivilprozessualen Rezeptionen ist zwar von überschauba- rem, für liechtensteinische Verhältnisse aber von durchaus beachtlichem Umfang. Franz 
Gschnitzer behandelte in seinem (für die spätere liechten- steinische Rezeptionsforschung grundlegenden28) Aufsatz von 1963 mit dem Titel «Lebensrecht und Rechtsleben des Kleinstaates» das Phäno- men der liechtensteinischen Rechtsrezeptionen, wobei er auch die Zivil- prozessordnung und die zivilprozessuale Praxis im Fürstentum Liech- tenstein einbezog.29 1981 veröffentlichte Alois 
Ospelt sein ehemaliges Referat über «Die geschichtliche Entwicklung des Gerichtswesens in Liechtenstein», einsetzend zur Zeitenwende im Gebiet des heutigen Liechtenstein. Zwar reicht der zeitliche Rahmen des Referats nur knapp bis zur neuen Lan- desverfassung 1921, dafür sind die Erlasse und Einrichtungen hin bis zur Zivilprozessordnung von 1912 übersichtlich zusammengestellt und erhellen als Vorläuferinnen deren Entstehung.30 Einen konzisen Überblick aus dem Jahr 1982 zur liechtensteini- schen Rechtsgeschichte insgesamt sowie zur Zivilprozessrechtsge- schichte bietet Werner 
Kundert.31 Arno 
Waschkuhn vermittelt in seinem Aufsatz «Die Justizrechts- ordnung in Liechtenstein» von 199132 sowie einem Teil seines Werkes «Politisches System Liechtensteins» von 199433 eine vollständige Über- sicht über die liechtensteinischen Gerichte, Instanzen sowie die ihnen zugrundeliegenden Erlasse, wobei er mitunter auch rechtshistorische Zusammenhänge verdeutlicht. 64§ 
2 Stand der Forschung 28Siehe Waschkuhn, S.45 mit Fn. 31; Reichert-Facilides, S.997 mit Fn. 53; Wille, Neu- kodifikation, S.613f.; Berger, Rezeption, S.3–7. 29Siehe Gschnitzer, S.29f., S.33f., S.38, S.41f.und S.47–51. 30Siehe Ospelt, Gerichtswesen, besonders S.233–242. 31Siehe Kundert, S.1827–1830; aktueller, jedoch sowohl rechtsgeschichtlich als auch dogmatisch de lege lata siehe Reichert-Facilides, passim. 32Siehe Waschkuhn, Justizrechtsordnung, passim. 33Siehe Waschkuhn, System, S.191–208.
	        

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