Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

«Die 
Prozeßökonomie besagt: keine unnötige Zeit-, Kraft- und Geldvergeudung! Die Prozesse sollen möglichst schnell zum Ziele führen[.] [...]Jedenfalls muß zwischen beiden Zielen, der Schnel- ligkeit und der Genauigkeit, je nach Wichtigkeit der Sache ein rich- tiger Mittelweg ausgewählt werden. – Im Interesse der Schnelligkeit sind verschiedene Bestimmungen zur Verhütung von 
Prozeßver- schleppungen zu erlassen[.] [...]Dem Staat liegt ferner an Ersparung von Arbeitskräften und von Geld. [...]Er verfährt aber so ökono- misch, daß bei weniger wichtigen Sachen ein geringeres Maß von Arbeitskraft aufgeboten wird. Und ähnlich geht er nicht nur in per- sönlicher, sondern auch in sachlicher Hinsicht vor, indem er das Verfahren in weniger bedeutsamen Sachen weniger kompliziert gestaltet und weniger Garantie für die Durchführung des 
Prozeß- zwecks bietet. [...]Diese Grundsätze, die den Gesetzgeber geleitet haben, sollten also auch, wo das freie Ermessen der Behörde walten darf, bei der 
Rechtsanwendung noch einmal befolgt werden.»8 2.Prozessökonomische Theorie und Praxis Bei prozessökonomischen Untersuchungen sind, wie es die grundle- gende Dichotomie im Recht insgesamt gebietet, die zwei Ebenen 
der Rechtsetzung (Theorie) einerseits sowie der 
Rechtsanwendung (Praxis) andererseits zwar zu unterscheiden, in ihrer Wechselwirkung jedoch durchaus zu berücksichtigen. Denn, wie Arthur Schopenhauer zu beden- ken gab, «was in der Theorie richtig ist, 
muß auch in der Praxis zutreffen; trifft es nicht zu, so liegt ein Fehler in der Theorie, irgend etwas ist über- sehn und nicht in Anschlag gebracht worden, folglich ist’s auch in der Theorie falsch.»9 Gerade eine Theorie der Prozessökonomie umschliesst jeweils auch deren Praxis und muss sich zwangsläufig auf sie stützen, weil letztlich Prozessökonomie ein Phänomen der Rechtswirklichkeit ist und sich im einzelnen, realen Zivilprozess bewähren muss. Dementsprechend behandeln alle im Folgenden zwar als «(Meta-)Theorien» bezeichneten Ansätze gleichwohl auch die Praxis der Prozessökonomie.59 
I. Prozessökonomie 8Sauer, S.604f.[§  31/1/3/b)], Hervorhebungen E. S. 9Schopenhauer, S.77 [Kunstgriff 33], Hervorhebung im Original.
	        

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