Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

lich infolge der Konzeption der Zivilprozessordnung eintreten, weil sich rechtliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche usw. Verhältnisse geändert haben, oder ob vorschnell eine Novellierung angestrebt wird, anstatt das bestehende Zivilprozessrecht in praxi prozessökonomisch zu verwirkli- chen. Die vorliegende Untersuchung soll ermöglichen, künftige Ände- rungsvorhaben vor dem Hintergrund der Vorläufer und der Entstehung der Zivilprozessordnung von 1912 zu beurteilen. Vor allem soll erhellen, welche prozessökonomischen Überlegungen wirkliche Neuerungen darstellen würden und welche demgegenüber lediglich jungen Wein in alte Schläuche füllen. Insbesondere begegnet das beschriebene Vorgehen einem 
(meist stillschweigenden) Vorwurf, der sich in aktuellen politischen Debatten zur Prozessökonomie überheblicherweise einzustellen pflegt: Der histo- rische Gesetzgeber habe die Prozessökonomie damals nicht oder zumin- dest nicht in demjenigen Ausmass, wie es heutzutage geschieht, berück- sichtigt. Das beabsichtigt die vorliegende Untersuchung zu widerlegen, indem sie nicht nur aufzeigt, dass bei der Entstehung der liechtensteini- schen Zivilprozessordnung die Prozessökonomie durchaus und einge- hend bedacht wurde, sondern sie überdies bereits in der Rezeptionsvor- lage Franz Kleins eine zentrale Stellung eingenommen hatte. Gerade mit Blick auf gegenwärtige und künftige rechtspolitische Debatten zur Pro- zessökonomie kann dies hilfreich sein, weil, wie Franz Klein bemerkte, «uns nichts das geltende Recht so gut und vollständig kennen lehrt, als seine Geschichte und daß außerdem die Rechtsgeschichte zum mindesten als Sammlung gelungener oder mißlungener Experi- mente für den Rechtspolitiker oder dessen Kritiker von Wert sein kann.»93 56§ 
1 Prozessökonomie heute 93Klein, Rechtsentwicklung, S.409.
	        

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