Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

schichte, wenn man den Weg der Entstehung der Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912 nachzeichnet. Daraus erhellt, welche konkreten prozessökonomischen Erwägungen dazumal angestellt wurden, welche prozessökonomischen Entscheidun- gen getroffen wurden und welche prozessökonomischen Erfahrungen sich eingestellt haben. Gerade für das 
Fürstentum Liechtenstein als Kleinstaat sind solche 
eigenständigen Erkenntnisse auf prozessökonomi- schem Gebiet von besonderem Wert. Oft genug fehlen nämlich spezi- fisch liechtensteinische Erfahrungen und bedingen dadurch eine nicht immer sinnvolle diesbezügliche Übernahme von Ergebnissen der grös- seren (Nachbar-)Staaten. Die spezifisch liechtensteinische Vorgehens- weise als Kleinstaat bei der Weiterentwicklung der zivilprozessualen Prozessökonomie wird in den Grundzügen dieselbe bleiben, wie sie an der Entstehung der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912 ablesbar ist. Denn während das Wohin der prozessökonomischen Ent- wicklung nur schwerlich vorauszusagen ist, folgt das Wie der prozess- ökonomischen Entwicklung der liechtensteinischen Zivilprozessord- nung heute wie vor hundert Jahren den Gegebenheiten und Bedürfnis- sen des Kleinstaates: Mangels eigener Forschung und infolge der kleinräumigen Verhältnisse wird der prozessökonomisch vergleichende Blick auf die Zivilprozessordnungen der kontinentaleuropäischen Staa- ten nach wie vor nötig bleiben. Ebenso nötig wird in jedem Fall aber auch bleiben, prozessökonomische Neuerungen oder Rezeptionen auf die liechtensteinischen Gegebenheiten und Ziele massgeschneidert anzu- passen. Der Einbezug von Praxis und von (ausländischen) Sachverstän- digen, wie er schon bei der Ausarbeitung der Zivilprozessordnung von 1912 erfolgte, wird weiterhin unabdingbar sein. Und nach wie vor wer- den die staatlichen Verflechtungen wie dazumal diejenigen mit Öster- reich, heute hingegen die generelle internationale Ausrichtung des Klein- staates Liechtenstein besonders berücksichtigt werden müssen. (2) Abgesehen von dieser grundsätzlichen Ausrichtung der Zukunft der Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozess- ordnung bietet deren historisches Verständnis aber auch handfeste Ergebnisse. Zwar gibt das historische Verständnis auf aktuelle prozess- ökonomische Fragen nicht eine einzige richtige Antwort, aber es ver- sorgt uns mit Erkenntnissen, Erfahrungen und Argumenten. Zwar nicht hinsichtlich der Prozessökonomie, sondern mit Bezug zum liechtenstei- nischen Laienrichtertum hat dies im Jahre 2010 Alois Ospelt in seiner 536§ 
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