Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

§ 13 Erkenntnisse Die vorliegende Untersuchung widmete sich der Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912.1 Deshalb musste die österreichische Zivilprozessordnung von 1895 als ihre Rezeptions- vorlage herangezogen und für diese wiederum auf das zugehörige Schrifttum deren Schöpfers Franz Klein eingegangen werden.2 An diese Untersuchungsgegenstände richteten sich die folgenden 
leitenden Grundfragen3,um ihre jeweiligen prozessökonomischen Überlegungen zu ergründen: Welche prozessökonomischen Missstände traten ein und wurden berücksichtigt? Welchen Ursachen oder Gründen wurden sie zugeschrieben? Welche Mittel und Vorkehrungen wurden dagegen ergriffen? Und: Welche prozessökonomischen Besonderheiten prägten spezifisch den liechtensteinischen Zivilprozess? Die Erkenntnisse, die sich als direkt beweisbare Antworten auf diese Fragen ergeben haben, können linear-chronologisch nach den Untersuchungsgegenständen in zwei Gruppen unterteilt werden: zunächst hinsichtlich der österreichischen Zivilprozessordnung von 1895 als Rezeptionsvorlage (I.) und sodann hinsichtlich der liechtenstei- nischen Zivilprozessordnung von 1912 (II.).519 1Siehe oben unter §  1/II. 2Siehe oben unter §  1/II./c). 3Siehe oben unter §  1/II./1./a).
	        

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