Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

3.Abwägend Eine abwägende Ansicht vertraten mehrere Stimmen in der 
Lehre.8Hans Sperl bemerkte bereits 1926 in seinem Nachruf auf Franz Klein, es be- deute «vielmehr im Geiste von Franz Klein vorschreiten, wenn man seine Grundgedanken auf teilweise veränderten neuen Wegen, wie die neue Zeit sie erfordert, zu erreichen strebt.»9Die oben10erwähnten Beobach- tungen Kleins, nämlich die Zivilprozessordnung weise Risse auf und komplizierte Novellierungen schadeten ihr, griff Sperl auf und stellte es einerseits der Praxis anheim, mit den gegebenen Mitteln für die Verwirk- lichung eines prozessökonomischen Zivilprozesses zu sorgen. Anderer- seits, so Sperl, stehe es ausser Zweifel, dass die tiefgreifenden Wandlun- gen in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft seit Schaffung der Zivilprozess- ordnung auch Änderungen am Zivilprozess bedingten; der Leistung Kleins und der Qualität seiner Zivilprozessordnung hafte dadurch kei- neswegs ein Makel an, denn es handle sich um den Lauf der natürlichen Entwicklung.11Sperl plädierte folglich dafür, das ursprüngliche prozess- ökonomische Konzept der Zivilprozessordnung zwar beizubehalten, es jedoch angesichts der neuen Aufgaben des Zivilprozesses gesetzgeberisch so auszugestalten und fortzubilden, wie es sich als erforderlich erwies. Rainer 
Sprung in einem Aufsatz aus dem Jahre 1981 plädierte einer- seits in gewissen Fragen dafür, anstelle einer übereilten Novellierung einzelner Teile der Zivilprozessordnung die bestehenden Vorschriften der Prozessökonomie so anzuwenden und auszuschöpfen, wie sie ohne Änderung Abhilfe schaffen können:12 «Ich weiß freilich, daß eine solche Propagierung einer Rückkehr zur Z[ivilprozeßordnung] mühsame Bemühungen erfordert und solches weniger publicityträchtig ist als die ‹Reform›, solcher wäre aber häufig der effektvollere Weg zu einer volksnahen und sozialen Rechtspflege!»13 500§ 
12 Folgefrage: Rückkehr? 8Siehe so ausdrücklich Fasching, Weiterentwicklung, S.116 mit Fn. 110. 9Sperl, S.440. Vgl. zustimmend Leonhard, S.156 und S.159. 10Siehe oben unter §  12/I. 11Sperl, S.439. 12So hinsichtlich der Verfahrensbeschleunigung Ballon, Verfahrensdauer, S.8 und S.10; ebenso Jelinek, S.609. 13Sprung, Zielsetzungen, S.346, vgl. S.345.
	        

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