Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

§ 12 Folgefrage: Rückkehr zum ursprünglichen Konzept der Prozessökonomie? Es hat sich erwiesen, dass Franz Klein in der österreichischen Zivilpro- zessordnung von 1895 ein prozessökonomisches Konzept verfolgte und in prozessökonomischen Mechanismen umsetzte.1 Gustav Walker hat nicht nur diese Mechanismen, sondern auch dieses prozessökonomische Konzept in die liechtensteinische Zivilprozessordnung von 1912 über- nommen.2 Schon bald nach ihrem Inkrafttreten wurden beide Zivilpro- zessordnungen gleichermassen unter prozessökonomischen Gesichts- punkten novelliert, weil im Laufe der Zeit Veränderungen der Umwelt eintraten, die an den Zivilprozess neue prozessökonomische Herausfor- derungen stellten. Es fragte sich somit: Haben die Novellierungen in der Zivilprozessordnung das ursprüngliche, bewährte prozessökonomische Konzept und dessen Mechanismen zielführend und gewinnbringend fortentwickelt? Konnte das ursprüngliche prozessökonomische Kon- zept und konnten dessen Mechanismen auch die zeitgenössischen neuen prozessökonomischen Probleme bewältigen und die zeitgenössischen neuen Anforderungen an die Prozessökonomie erfüllen? Solche Fragen und Überlegungen lösten in Österreich bereits Anfang des 20. Jahrhunderts bis heute andauernde Diskussionen um eine Folgefrage (I.) aus, welche lautet: Soll de lege ferenda in der Zivil- prozessordnung eine Rückkehr namentlich zu Franz Kleins ursprüngli- chem Konzept der Prozessökonomie und dessen Mechanismen stattfin- den oder nicht? Und bejahendenfalls: Wie lässt sich eine solche Rück- kehr umsetzen? Das Spektrum der Meinungen (II.) hierzu deckte von Befürwortung (1.) bis zu Ablehnung (2.) einer solchen Rückkehr alles ab, wobei inzwischen die abwägenden Ansichten (3.) vorherrschen: 495 
1Siehe oben unter §  9/III./5. 2Siehe oben unter §  9/II. und III.
	        

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