Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

Thesen zusammen, welche sich aufgrund dieser Erkenntnisse als Schlussfolgerungen ziehen lassen. b)Kategorisierungen Um die jeweiligen Antworten auf die leitenden Grundfragen85 systema- tisch miteinander vergleichen und einheitlich erfassen zu können, bieten sich fünf Kategorisierungspaare an, die in den leitenden Fragen bereits angelegt sind: [aa)] Ursachen versus Gründe; [bb)] bei Missständen: Mängel versus Missbrauch; [cc)] Zwecke und Mittel; [dd)] Massnahmen versus Mechanismen und deren Elemente; [ee)] Rechtsetzung und Rechtsanwendung. aa)Ursachen versus Gründe Durch die Unterscheidung zwischen Ursachen und Gründen86 soll bezüglich der Entstehung prozessökonomischer Missstände differen- ziert werden können. Entweder können solche Missstände Folgen und Wirkungen sein, die sich notwendigerweise und ohne Zutun oder Ver- schulden etwaiger Beteiligter von selbst einstellen, weil gewisse 
Ursa- chen dafür vorliegen. Oder prozessökonomische Missstände 
können Gründe haben, das heisst, sie können im Sinne von Verantwortlichkeit und Verschulden dem Handeln und den Absichten von Akteuren im Zivilprozess zugeschrieben werden. Mit anderen Worten ist der Unterschied zwischen Ursachen und Gründen87 prozessökonomischer Missstände der folgende: Prozessöko- nomische Missstände haben 
Ursachen (in Dingen gelegen), wenn sie zwangsläufig und ohne Weiteres aus etwas Gegebenem als Wirkung fol- gen im Sinne eines strengen Ursache-Wirkung- oder Aktion-Reaktion- 49 
II. Zielsetzung 85Siehe oben unter §  1/II./1./a). 86So implizit und ausführlich auch Steger, S.67–110 [Ursachen in der Verfahrensord- nung] und S.110–159 [Gründe bei den Verfahrensakteuren und -beteiligten], resü- mierend S.159–165. 87Die Unterscheidung von Ursache und Grund ist folgende: «Verursachung und Begründung (vgl. Grund) sind voneinander zu scheiden und nicht miteinander zu verwechseln; Verursachung ist ein Verhältnis in der Wirklichkeit, Begründung ein Verhältnis der menschlichen Gedanken» (Kirchner/Michaëlis, S.668 [s. v. «Ursa- che»], Hervorhebungen im Original vorliegend weggelassen). In der gegenwärtigen Philosophie ist die Unterscheidung von Ursache und Grund allerdings umstritten (Baumann, S.186 m. w. H.).
	        

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