Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

§ 11 Prozessökonomische Weiterentwicklungen von 1916 bis 1924 Die vorliegende Untersuchung der Prozessökonomie in der liechtenstei- nischen Zivilprozessordnung unterteilt ihren zeitlichen Rahmen in ein- zelne Abschnitte, wie es oben1 einleitend als Übersicht vorausgeschickt wurde: Nachdem ihr (1) in den Jahren zwischen 1812 und 1905 einige pro- zessökonomische Vorläufer vorangegangen werden, kam es (2) zwischen 1906 und 1915 zu einer liechtensteinischen Justizreform in drei Phasen. Deren (2a) erste Phase von 1906 bis 1908 bestand in einer Novellierung der liechtensteinischen Allgemeinen Gerichtsordnung. Deren (2b) zweite Phase von 1909 bis 1912 umfasste die Ausarbeitung und den Erlass der liechtensteinischen Zivilprozessordnung und Jurisdiktions- norm. Deren (2c) dritte Phase von 1913 bis 1915 führte abschliessend zum Erlass des Vermittlerämtergesetzes 1915. Daraufhin traten (3) in der Zeit zwischen 1916 und 1924 noch einige prozessökonomische Weiter- entwicklungen im liechtensteinischen Zivilprozessrecht ein, welche sich aus politischen und staatlichen Neuerungen grundlegender Art ergaben. Der vorliegende § 11 beschäftigt sich mit (3) der Zeit zwischen 1916 und 1924. Damals gipfelten politische Umwälzungen schliesslich im Erlass der neuen liechtensteinischen Landesverfassung von 1921, aus der im Jahr darauf das Gerichts-Organisationsgesetz von 1922 hervor- ging (I.). Sie beide bewirkten zwei prozessökonomische Neuerungen: einerseits einen erstmals vollständig inländischen Instanzenzug (1.), wie er heute als Selbstverständlichkeit besteht; andererseits die verfassungs- rechtliche Garantie eines durchgängig mündlichen, öffentlichen sowie raschen Zivilprozesses (2.). Das Nachtragsgesetz aus dem Jahre 1924 481 
1Siehe oben unter §  1/II./1./d)/cc).
	        

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