Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

lehnenden Einreden266. Ganz besonders monierte Klein die Ohnmacht und die fehlenden Interventionsmöglichkeiten auf Seiten des Gerichts infolge der Gerichtsordnungen: Die Gerichtsordnungen erachteten par- teiseitige Prozesshandlungen ungeachtet des konkreten Zweckes, den die Parteien durch deren Vornahme verfolgten, stets als zulässig, auch wenn sie dadurch beispielsweise allein eine Verschleppung des Zivilpro- zesses beabsichtigten.267 Indem die Gerichtsordnungen das Gericht man- gels diesbezüglichen Ermessens und Handlungsspielraums also in Fes- seln gelegt hatten, eröffneten sie dadurch den Parteien die Möglichkeit zu Missbrauch und Schikane.268 Die 
Verantwortlichkeiten beurteilte Klein deshalb auch anders, als sie die ratio legis der Gerichtsordnungen bei deren Entstehung beurteilt hatte. Diese hatten vor allem die Richter und Advokaten für Missbräu- che verantwortlich gemacht und demzufolge Mechanismen gegen Miss- bräuche von deren Seite vorgesehen; über spezielle Vorkehrungen gegen parteiseitigen Missbrauch hingegen war man hinweggegangen.269 Wie er bereits 1885 im Titel seiner Habilitation «Die schuldhafte Parteihand- lung»270 klargestellt hatte,271 erblickte Klein demgegenüber die Verant- wortlichkeiten für mangelnde Prozessökonomie im Zivilprozess vor- wiegend auf Seiten der Parteien,272 fussend auf den «nimmermüden ablenkenden Kräfte[n] des Parteienegoismus»273. d)Quantifizier- und Messbarkeit der Prozessökonomie? Schliesslich durfte laut Klein nicht vergessen werden, dass sich nicht alles, was den Zivilprozess als staatliche Wohlfahrtseinrichtung und des- sen Prozessökonomie ausmachte, auch empirisch messen liess. «[D]enn die angedeuteten Grundgedanken übertragen sich auf eine Unzahl ein- 461 
III. Prozessökonomische Leitgedanken 266Klein, Pro futuro, JBl 19 (1890), S.579; Klein, Praxis, S.90. Siehe Rechberger, Ziele, S.58f.m. w. H. und m. w. N. bei Klein. 267Klein, Parteihandlung, S.163f. 268Siehe Schoibl, Entwicklung, S.37. 269Sprung, Grundlagen, S.385–387 m. w. H. 270Siehe Literaturverzeichnis unter Klein, Parteihandlung. Siehe dieses Werk resümie- rend Sperl, S.432–434. 271Oberhammer/Domej, Delay, S.257. 272Vgl. Oberhammer/Domej, Delay, S.257 m. w. H. sowie kritisch zu dieser bereits damals konservativen Haltung Kleins gegenüber der Parteienverantwortlichkeit. 273Klein, Prozeßrecht, S.10 m. w. H.
	        

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