Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

sowie angemessene Kontroll- und Beseitigungsmechanismen gegen beide im Verfahren zu integrieren, umso länger würde seine Verfahrens- ordnung missbrauchsresistent sein: «Fast jedes Rechtsmittel, jede Einrichtung im Prozesse kann miß- braucht werden, und sie muß eben deshalb von vornherein darauf geprüft werden, ob sie den Mißbrauch nicht allzu leicht macht. Wenn heute diese Prozeßordnung Gesetz wird, so wird man, sobald man sich in die neuen Prozeßformen einigermaßen einge- lebt hat, nach Wegen suchen, um den Gang des Prozesses zu ver- zögern. Dem ist nach Tunlichkeit vorzubeugen.»237 Die Gefahr des Missbrauchs bestand demnach gemäss Klein an nahezu allen Stellen der Zivilprozessordnung, weil ein solcher sich überall ein- schleichen konnte und sich nirgends gänzlich ausräumen liess.238 Gerade deshalb warnte Klein vor einer übermässigen, weil allzu hemmenden Vorsicht: «Uebrigens sind Möglichkeit eines Mißbrauches und Bedürf- niß zweierlei.»239 Die Gefahr eines Missbrauchs, das heisst die blosse Möglichkeit, dass ein solcher eintreten könnte, ohne dass er bislang tat- sächlich eingetreten war oder sich manifest abzeichnete, durfte nicht von vornherein hemmen. Wenn es aus guten Gründen einer bestimmten Regelung in der Zivilprozessordnung bedurfte, durfte die Gefahr oder allein die Befürchtung eines Missbrauchs, die ja stets bestand, nicht diese Regelung von vornherein verhindern. Vielmehr mussten, um zweckwid- rige Verwendung zu verhindern, entsprechende Sicherungsmechanismen eingebaut werden, worin die Kunst der prozessökonomischen Gesetz- gebung mittels entsprechender Mechanismen lag. Im beschriebenen Sinne war der parteiseitige Missbrauch als Aktion einerseits und die gesetzgeberische Reaktion240 darauf anderer- seits, welche sich abwechselnd und gegenseitig verursachend ad infini- tum fortsetzen, der «Motor der [zivilprozessualen, E. S.] Rechtsent- wicklung»241 nach der Auffassung Franz Kleins. Gezielt und systema- tisch den aufgetretenen Missbräuchen und der aufkommenden 456§ 
9 Fassung 1912 237Klein, Bericht, S.64; vgl. Klein, Zivilprozeß, S.257. 238Vgl. Klein, Gesetzentwürfe, S.49 Fortsetzung der Fn. 30 von S.48. 239Klein, Mündlichkeitstypen, S.44. 240Vgl. Klein, Prozeßrecht, S.9. 241Klein, Prozeßrecht, S.7.
	        

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