Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

verteilt werden [g)]. Die prozessökonomischen Mechanismen mussten systematisch miteinander zusammenwirken und aufeinander abge- stimmt sein, sie mussten im einzelnen Verfahren weitgehend miteinander kombinierbar und daher flexibel sein und prozessökonomisch vorteil- hafte Anpassungen an den konkreten Zivilprozess ermöglichen [h)]. a)Materielles Recht und Prozessrecht Sowohl das Prozessrecht als auch das 
materielle Recht beeinflussten nach Kleins Ansicht als die beiden Grössen an regelnden Erlassen die Qualität des Zivilprozesses. Wie es der Privatrechtsschutz als Endzweck des Zivilprozesses gebot,132 diente laut Klein der Zivilprozess an sich als Mittel,133 nämlich allein als «Mittel zur Feststellung des materiellen Rechtes und muß es bleiben. Die Kenntniß des materiellen Rechtes und seine richtige Anwendung steht in erster Linie, 
sonst fehlt dem Processe die sociale Rechtfertigung; er wird zur einer leergehenden klappernden Mühle.»134 Klein schickte daher voraus, ehe er auch nur eine einzige pro- zessökonomische Überlegung zur Verfahrensordnung anstellte: «Gutes Recht und guter Prozeß gehören zusammen[.]»135 Ein noch so prozess- ökonomischer Zivilprozess vermochte Defizite und Ungerechtigkeiten des materiellen Rechts nicht auszugleichen. Das sollte über all die pro- zessökonomischen Erörterungen hinweg nicht allzu leicht in Vergessen- heit geraten. b)Vermeidung von Verfahren Wenngleich laut Klein ein prozessökonomischer Zivilprozess, der in einem materiellrechtlich richtigen Urteil endete, zwar «ein Triumph des Rechts» war, war «doch 
ein ohne Zwang und Reibung loyal erfülltes Rechtsgeschäft unendlich mehr Gewinn als hundert tadellose Pro- zesse.»136 Klein verfolgte demzufolge den prozessökonomischen Leitge- danken, dass es in erster Linie und mehr als alles andere zur Prozess- 437 
III. Prozessökonomische Leitgedanken 132Siehe oben unter §  3/III./2./a). 133Vgl. Schima, S.273. 134Klein, Praxis, S.11, Hervorhebung im Original; wortgleich Klein, Anwendung, S.89. 135Klein, Zeit- und Geistesströmungen, S.25; vgl. Klein, Prozeßrecht, S.5. Derselben Ansicht war Gustav Walker (Delle-Karth, S.36 m. N.). 136Klein, Zeit- und Geistesströmungen, S.28, Hervorhebung im Original.
	        

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