Andererseits verlangte die Prozessökonomie eine
Verwirklichung de facto in der forensischen Praxis (4.). Als Leitgedanke wirkte dabei, dass zunächst bei den prozessökonomischen Mechanismen deren Prak- tikabilität, der voraussichtliche Umgang der Praxis mit ihnen und ihre Folgen in der Rechtswirklichkeit eingeschätzt und überhaupt berück- sichtigt wurden [a)]. Der praktische Missbrauch und die daraus fliessen- den prozessökonomischen Missstände und Erfahrungen konnten den Gesetzgeber zur prozessökonomischen Rechtsentwicklung anleiten [b)]. Deshalb diente auch der frühere Zivilprozess mit seinen prozessökono- mischen Mängeln de lege ferenda als ständige Kontrastfolie in jener Hin- sicht auf all das, was prozessökonomisch jedenfalls vermieden werden sollte [c)]. Schliesslich musste, was die Wahrnehmung der Prozessöko- nomie betraf, vor deren nur begrenzter Quantifizier- und Messbarkeit in der Praxis gewarnt werden, um fehlende oder nur beschränkt gültige empirische Daten nicht mit fehlender oder beschränkter Prozessökono- mie gleichzusetzen [d)]. In ihrer Gesamtheit und ihrem Zusammenwirken ergaben die pro- zessökonomischen Leitgedanken ein
prozessökonomisches Konzept gemäss Franz Klein (5.), auf dem die Prozessökonomie sowohl in der österreichischen Zivilprozessordnung von 1895 als auch in der liechten- steinischen Zivilprozessordnung von 1912 beruhte. Mit anderen Worten: Das flexible prozessökonomische Konzept Franz Kleins blieb hinter all den konkret in den Entwürfen Gustav Walkers rezipierten, geänderten und neu geschaffenen prozessökonomischen Mechanismen der liechten- steinischen Zivilprozessordnung von 1912 (mit Walkers Absicht) unver- mindert erhalten und gültig. 1.Ausklammerung der Verfahrensgrundsätze Obgleich die herrschende Meinung im Zivilprozessrecht die Begriffe Verfahrensmaximen und
Verfahrensgrundsätze synonym verwendet,64 soll vorliegend terminologisch zwischen den beiden
unterschieden wer- den. Inhaltlich führt das zu keinen Abweichungen von der herrschenden Meinung, erlaubt indes durch die terminologische Differenzierung die 422§
9 Fassung 1912 64Vgl. beispielsweise Ö-ZPO Komm.-Fucik, Vor § 171 N. 1; Meier, S.380.