Gerichtshofverfahrens. Die zweite Siebnerkommission versäumte nicht, auf die prozessökonomisch günstigen Mechanismen hinzuweisen, die allein schon durch die (direkte sowie indirekte) Rezeption zustande kamen. Sie nannte die terminliche Straffung (8.), insbesondere das voraussichtlich seltene Ruhen des Verfahrens. Zudem erwähnte sie, dass das Verfahren möglichst an einer einzigen Tagsatzung (22.) oder zumin- dest an insgesamt wenigen Terminen durchgeführt und beendet werden sollte. Verbessernde Anpassungen an den rezipierten prozessökonomi- schen Mechanismen wies die liechtensteinische Zivilprozessordnung von 1912 nach allen Beratungen letztlich folgende auf (mit jeweiligem Urheber): 10.*noch verstärkte gerichtliche Prozessleitung (Walker)39; 17.*weitere Einschränkung der Rechtsmittel durch grundsätzlich keine mündliche Verhandlung und keinen Anwaltszwang vor Rechtsmit- telinstanzen (Walker; zweite Siebnerkommission)40; 19.*weitestgehend Protokollierung statt Schriftsätze (Walker)41; 21.*vorgängiger Vergleichsversuch (Walker), und zwar unabhängig vom Streitwert (zweite Siebnerkommission)42; 22.*erste Tagsatzung bei niedrigen Streitwerten bereits für Verhand- lung (Walker)43. Die letztere prozessökonomische Frage nach der Zweckmässigkeit des Obligatoriums einer
ersten Tagsatzung ohne Streitverhandlung war umstritten gewesen. Walker hatte im Entwurf (als Ausnahme) eine erste Tagsatzung mit mündlicher Streitverhandlung zugelassen bei Streitwer- ten unter 1000 Kronen; für höhere Streitwerte (als Grundsatz) war die erste Tagsatzung von derjenigen zwecks Verhandlung zu trennen.44 Daher wurde dem Grundsatz nach an der ersten Tagsatzung nicht meri- torisch verhandelt, wenngleich es mitunter prozessökonomisch ratsam gewesen wäre. Hämmerle sprach sich folglich gegen eine solch schema- 417
II. Gestalt der Prozessökonomie 39Siehe oben unter § 8/I./3./e). 40Siehe oben unter § 8/I./5., besonders c) und d), sowie § 8/V./2./a). 41Siehe oben unter § 8/I./3./c). 42Siehe oben unter § 8/I./4./c) sowie § 8/V./2./b). 43Siehe oben unter § 8/I./3./d). 44Siehe oben unter § 8/I./3./d) und § 8/I./6./a).