Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

worden. Es hatte sich bereits abgezeichnet, dass die umfangreichen Ent- würfe zwecks eingehender Überprüfung ein besonderes Prozedere erfordern würden. Im weiteren historischen Verlauf (1.) wurden die Walker’schen Entwürfe, wie im parlamentarischen Verfahren damals üblich, von einer ordentlichen Kommission des liechtensteinischen Landtages vorberaten. Der Bericht der ordentlichen Kommission wurde an der Erstberatung des Landtags am 11. und 12. Dezember 1911 erstattet: Er beschränkte sich inhaltlich auf generelle Aussagen, beantragte aber die Ernennung einer ausserordentlichen zweiten Siebnerkommission, die die Entwürfe gründlich prüfen sollte. Diesem Antrag stimmte der Landtag zu. Der Bericht der ordentlichen vorberatenden Kommission warf drei leitende prozessökonomische Fragen auf (2.), nämlich eine betreffend Schaffung einer inländischen Berufungsinstanz, eine betreffend die Umsetzung der Prozessökonomie in den Walker’schen Entwürfen sowie eine betreffend die Einführung von Vermittlerämtern. 1.Historischer Hintergrund Nachdem in der öffentlichen Landtagssitzung vom 20. November 1911 die Walker’schen Entwürfe offiziell dem Landtag zur Kenntnis gebracht worden waren,153 hatte sich eine vorberatende Kommission mit ihnen beschäftigt. Die Vorberatung in der Kommission umfasste zwei Sitzun- gen und der Referent der vorberatenden Kommission, Albert Schädler, legte ihre Ergebnisse154 anlässlich der Erstberatung der Entwürfe in der ordentlichen Landtagssitzung vom 11. und 12. Dezember 1911 vor.155 Gleich zu Beginn stellte er fest, dass sein Referat aus der vorberatenden Kommission sich notgedrungen «nur auf vorläufige Mitteilungen über die Entwicklung der Reformfrage und über die Erläuterungen im Moti- venberichte»156 erstrecke, das heisst nur generelle, grundsätzliche The- 391 
III. Vorberatung und Erstberatung 1911 153LI LA LTP 1911, 20. November 1911, S.14f.(S.1f.). 154Das Referat Schädlers wurde später grösstenteils und wörtlich abgedruckt im L. Vo. vom 15. Dezember 1911, S.5f. 155LI LA RE 1911/1390, Gesetzentwürfe, 11. Dezember 1911, S.3. 156LI LA RE 1911/1390, Gesetzentwürfe, 11. Dezember 1911, S.3, vgl. S.6. Vgl. LI LA LTP 1911, 11. Dezember 1911, S.43 (S.1).
	        

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