Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

bereits zur mündlichen Streitverhandlung verwendet wurde, wie es für Streitwerte unter 1000 Kronen zulässig war. Grundsätzlich hatte die Anordnung, die genannten Beweismittel mitzubringen, folglich zu ent- fallen. Denn grundsätzlich wurde anlässlich der ersten Tagsatzung nicht mündlich verhandelt und eine solche Aufforderung im Gesetzeswortlaut hätte lediglich den Anschein eines prozessökonomischen Mechanismus erweckt, wäre aber systemwidrig gewesen.132 b)Widerspruch bei Verletzung von Prozessvorschriften In der österreichischen Zivilprozessordnung von 1895 wurde verlangt, dass bekannt gewordene Verstösse (sowie sogar solche, die bloss hätten bekannt sein müssen) gegen Prozessvorschriften oder namentlich gegen die Form von Prozesshandlungen von der betroffenen oder benach - teiligten Partei unverzüglich als Mängel gerügt werden mussten (§ 196 Abs.1 Ö-CPO).133 Andernfalls, wenn sich die Partei in der Sache auf die Verhandlung eingelassen hatte, waren diesbezügliche Rügen präkludiert (in der Funktion wie bei einer Eventualmaxime134) und konnten nicht mehr vorgebracht werden. Mangels Anwaltszwanges in der liechtenstei- nischen Zivilprozessordnung und infolge der Rechtsunkundigkeit der Parteien, die sich selbst vertraten, konnte indessen dieser Mechanismus der Pflichtzu sofortiger Rüge solcher Verstösse nicht beibehalten wer- den, obgleich es die Raschheit des Verfahrens gefördert hätte. Stattdes- sen, das heisst ohne Gefahr der Präklusion bei nicht unverzüglicher Rüge, konnte die betroffene Partei – auch terminologisch von der Rüge abgegrenzt – 
Widerspruch dagegen erheben, und zwar «in der Verhand- lung erster Instanz oder in der Berufung» (später § 196 FL-ZPO).135 384§ 
8 Ausarbeitung 1909 bis 1912 132Zum vorangehenden Absatz LI LA RE 1912/114, Walker, Gesetzentwürfe, 1911, S.210; siehe oben unter §  8/I./3./d). 133Siehe Klein, Bemerkungen CPO, S.267f. 134LI LA RE 1912/114, Walker, Gesetzentwürfe, 1911, S.205; ebenso schon Klein, Bemerkungen CPO, S.268. 135Zum vorangehenden Absatz LI LA RE 1912/114, Walker, Gesetzentwürfe, 1911, S.205f.Siehe GMG-Komm. FL-ZPO, §  196 N. 1–4 und N. 6.
	        

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