Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

Instanz durch ihre Entlöhnung höhere Kosten für den Staat verursachen als die bislang ausgelagerten Spruchkörper, die je nach Einsatz und Auf- wand bezahlt wurden.108 Aber auch die Prozesskosten für die rechtsu- chenden Parteien würden «durch die Intervention von Advocaten beim Berufungsgerichte wesentlich erhöht»109 und seien angesichts des günsti- geren status quo nicht zu rechtfertigen.110 All diese Argumente gegen eine zweite Instanz im Inland waren nicht von Walker selbst. Er hatte sie übernommen und ausführlich aus- gestaltet. Walker hatte sich nämlich unter anderem mit Fragen zum Instanzenzug und dessen Organisation im Juni 1911 an Landesverweser Karl von In der Maur gewandt.111 Wie das Antwortschreiben In der Maurs belegt, stützte sich Walker später auf alle von In der Maur darin vorgebrachten Argumente gegen eine zweite Instanz im Inland, wobei er sie jedoch genauer ausführte.112In der Maur hatte einleitend dezidiert erklärt: «Von der Schaffung einer zweiten Instanz im Lande selbst ist meines Erachtens unbedingt abzusehen[.]»113 Daraufhin nannte In der Maur als «Nachteile»114 einer inländischen Rechtsmittelinstanz: Es ent- stünden «überflüssige Kosten»115,wenn österreichische Richter und Anwälte im Inland beigezogen werden müssten; «Kontinuität und Sta- bilität der Rechtsprechung»116 wären gefährdet; unvermeidbare häufige Wechsel der zweitinstanzlichen Richter würden niemals die «jahrzehn- telange Erfahrung»117 und Vertrautheit des fürstlichen Appellationsge- richts mit dem Fürstentum Liechtenstein erreichen; «Prozeßsucht»118 würde gefördert; dauerhafter Beizug ausländischer Richter an einer 380§ 
8 Ausarbeitung 1909 bis 1912 108Siehe oben unter §  6/I./8. 109LI LA RE 1912/114, Walker, Gesetzentwürfe, 1911, S.240. 110Zum vorangehenden Absatz LI LA RE 1912/114, Walker, Gesetzentwürfe, 1911, S.239f. 111Siehe LI LA RE 1911/1390, Schreiben Walker, 21. Juni 1911, S.2–6. 112Siehe LI LA RE 1911/1390, Abschrift In der Maur, 26. Juni 1911, S.1f. 113LI LA RE 1911/1390, Abschrift In der Maur, 26. Juni 1911, S.1, Hervorhebungen im Original vorliegend weggelassen. 114LI LA RE 1911/1390, Abschrift In der Maur, 26. Juni 1911, S.1. 115LI LA RE 1911/1390, Abschrift In der Maur, 26. Juni 1911, S.1. 116LI LA RE 1911/1390, Abschrift In der Maur, 26. Juni 1911, S.1. 117LI LA RE 1911/1390, Abschrift In der Maur, 26. Juni 1911, S.1. 118LI LA RE 1911/1390, Abschrift In der Maur, 26. Juni 1911, S.1.
	        

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