Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

rigkeiten oder -brüche aufwies. Unter Prozessökonomie verstand Walker dabei primär die 
Zweckmässigkeit,62die er als Leitstern von Kleins, aber auch seines eigenen zivilprozessualen Schaffens ansah. «Zweckmäßig- keit», schrieb Walker in den Erläuterungen zusammenfassend, «ist der 
Leitstern der österreichischen Zivilprozeßgesetze. Ihr Ziel ist ein 
einfaches, sicheres, rasches, billiges Verfahren, das der Ent- scheidung die feste, klare und wahrhafte Grundlage bietet, 
das Saumsal und Schikane ausschließt, das dem Richter die Möglichkeit gibt, an der Sachverhaltsfeststellung mitzuwirken und formalisti- sche Konsequenzen vermeidet. Die österreichischen Zivilprozeß- gesetze haben dieses Ziel erreicht und sich in der 
Praxis glänzend bewährt. Dieses Urteil ist heute, da die Erfahrungen einer mehr als zwölfjährigen Praxis vorliegen, zulässig und wird von allen Berufe- nen geteilt.»63 3. Unverändert übernommene prozessökonomische Mechanismen aus dem bezirksgerichtlichen Verfahren Gemäss der oben64 aufgestellten Terminologie bezeichnet ein prozess- ökonomischer Mechanismus in der Zivilprozessordnung eine Vorschrift oder mehrere zusammenwirkende Vorschriften, die den prozessökono- mischen Zielen der Effizienz, Raschheit und Billigkeit des Verfahrens dienen und dadurch die Prozessökonomie in der Zivilprozessordnung umsetzen. In seinem Entwurf einer liechtensteinischen Zivilprozessordnung rezipierte Walker folgende prozessökonomische Mechanismen aus dem österreichischen bezirksgerichtlichen Verfahren von 1895, ohne Ände- rungen vorzunehmen: den Einzelrichter (der am Landgericht jedoch seit jeher üblich war) [a)]; das Fehlen eines Anwaltszwanges [b)]; den weit- reichenden Einsatz der Protokollierung anstelle von Schriftsätzen [c)]; die erste Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung [d)]; die ver- stärkte gerichtliche Prozessleitung [e)]. 370§ 
8 Ausarbeitung 1909 bis 1912 62LI LA RE 1912/114, Walker, Gesetzentwürfe, 1911, S.195, vgl. S.186. 63LI LA RE 1912/114, Walker, Gesetzentwürfe, 1911, S.195, Hervorhebungen E. S. 64Siehe oben unter §  1/II./2./b)/dd).
	        

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