möglich gewahrt werden sowie in diesem Sinne auch die
Justizhoheit des Landesfürsten über sein Fürstentum gewährleistet bleiben sollte [a)]. Beides war mit prozessökonomischen Erwägungen und Auswirkungen eng verknüpft. Eine völlig selbständige liechtensteinische Justiz schien nicht realisierbar, denn seit rund 90 Jahren bestand der Instanzenzug Vaduz-Wien-Innsbruck135 und in der gesamten Rechtsprechung war man in vielerlei Hinsicht auf österreichische Hilfe136 angewiesen. Die Justiz- hoheit des Landesfürsten, manifest im fernen fürstlichen Appellations- gericht in Wien als zweite zivilgerichtliche Instanz, sowie seine Hoheit über die gesamte liechtensteinische Gerichtsorganisation qua Verord- nungsbefugnis waren in der konstitutionellen Verfassung von 1862 fest verankert. Das
Ziel war eine
Prozessökonomisierung [b)] im liechtensteini- schen Zivilprozess, wie sie die Novellierung der liechtensteinischen All- gemeinen Gerichtsordnung137 im Jahre 1906 verfolgt hatte. Der rechts- politische Fokus lag dabei auf dem Verfahren an sich sowie dessen Prin- zipien, allerdings kündigte sich bereits der prozessökonomisch immer mehr an Bedeutung gewinnende Blick auf die Gerichtsorganisation an. a)Unter Wahrung der staatlichen Selbständigkeit sowie der Justizhoheit des Landesfürsten... Die übergeordnete rechtspolitische Vorgabe einer liechtensteinischen Justizreform, in welcher Form und Konkretisierung sie auch immer ausfallen sollte, war zweigeteilt. Die Reform sollte zwar, wie es später in der Resolution des Landtages hiess, eine grundlegende, «gründliche»138 sein, dabei jedoch sowohl die «Justizhoheit unseres Fürsten»139 als auch die «Aufrechterhaltung unserer staatlichen Selbständigkeit»140 gewähr- leisten. Die
Wahrung der staatlichen Selbständigkeit hinsichtlich der Justiz stand ausser Frage und wurde auch nur in der Resolution des Landtages, 330§
7 Beginn Justizreform 1906 bis 1908 135Siehe oben unter § 6/I./2. 136Siehe oben unter § 6/I./8. 137Siehe oben unter § 7/I. 138LI LA LTA 1907 L1, Antrag Siebnerkommission, 14. Dezember 1907, S.4. 139LI LA LTA 1907 L1, Antrag Siebnerkommission, 14. Dezember 1907, S.4, vgl. S.3. 140LI LA LTA 1907 L1, Antrag Siebnerkommission, 14. Dezember 1907, S.4.