Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

hin; beiden Entwürfen lagen darüber hinaus ähnliche Tendenzen zu- grunde, nämlich antiquierte prozessuale Einrichtungen zu beseitigen und dadurch in praxi entstandene Missstände zu beheben. Umso erstaunli- cher und unglücklicher schien es wohl dazumal, dass die zivilprozessuale Novellierung zustande kam, während die strafprozessuale scheiterte. b)Fürstliches Handbillett 1906 zur Justizreform Der Landesfürst Johann II. (1840–1929)15 reagierte auf die Geschehnisse im Landtag bezüglich der «Justizgesetzentwürfe», insbesondere mit Blick auf die fehlgeschlagene strafprozessuale Novellierung, mit einem fürstlichen Handbillett16 an Landesverweser Karl von In der Maur. Darin drückte der Landesfürst sein Bedauern darüber aus, dass die vor- beratende Kommission, der Landtag und die Regierung hinsichtlich Novellierung der Strafprozessordnung keine Einigung zu erzielen ver- mocht hatten und daher die Novellierungsvorlage seitens der Regierung zurückgezogen worden und die angestrebte Änderung nicht zustande gekommen war. Weiter äusserte er seine Hoffnung, dass die erforderli- chen Reformen dereinst doch noch unter tatkräftiger Mitwirkung des Landtages würden vorgenommen werden können: «[...] Ich hoffe zuversichtlich von der Einsicht Meines Landtages, daß er, Meine unablässige Fürsorge für das Wohl Meines Fürsten- tums würdigend, seine Hand zu einer solchen Reform, die sich jedoch nur 
auf das unter Bedachtnahme auf die Verhältnisse des Landes Mögliche und Durchführbare erstrecken kann, weiterhin nicht versagen werde.»17 Diese Worte galten auch für das Zivilverfahren und dessen damals abseh- bare, grundlegende Reform. Die Novellierung der liechtensteinischen Allgemeinen Gerichtsordnung war lediglich ein erster Schritt mit dem Ziel, vorerst gegen die dringendsten Missstände vorzugehen, um da - |durch Zeit und Handlungsspielraum zu gewinnen sowie den Boden für eine spätere umfassende Reform zu bereiten. Vielleicht lag in diesem 290§ 
7 Beginn Justizreform 1906 bis 1908 15Siehe Oberhammer, Johann II., S.541–543, besonders S.542. 16LI LA RE 1906/0911, Handbillett vom 30. Dezember 1906; auch veröffentlicht im L. Vo. vom 11. Januar 1907, S.1. 17LI LA RE 1906/0911, Handbillett vom 30. Dezember 1906, Hervorhebung E. S.
	        

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