Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

gen, aber auch als Ziel ab: Beseitigung von veralteten, umständlichen Vorschriften und mithin (prozessökonomische) Vereinfachung und Ver- besserung der Verfahrensordnungen; (prozessökonomische) Entlastung des Landgerichts durch Vermittlerämter oder Aufstockung des Richter- personals; gesetzgeberisches Tätigwerden für einen Zivilprozess, der den Rechtsuchenden (prozessökonomischen) Rechtsschutz und Rechtssi- cherheit gewährt sowie ihr Rechtsvertrauen stärkt. 11.1891: Zeitweiliger zweiter Landrichter Die prekären prozessökonomischen Verhältnisse am Vaduzer Landge- richt in den 1880er Jahren scheinen «besonders durch Arbeitsüberhäu- fung infolge ungewöhnlich zahlreicher Zivilprozesse»67in den folgenden Jahren fortbestanden zu haben. Für die zumindest 
zeitweilige Anstellung eines zweiten Landrichters wurde deshalb ab 1889 alles Nötige in die Wege geleitet und dieser nahm 1891 seine Tätigkeit auf. Allerdings scheint der neue zweite Landrichter68durch Fehlverhalten seinerseits für nicht näher bestimmte, «[v]erschiedene peinliche Vorkommnisse»69gesorgt zu haben, weshalb er schliesslich in einem Disziplinarverfahren vom fürstli- chen Appellationsgericht am 2. Dezember 1893 entlassen wurde. Die zweite Landrichterstelle wurde in der Folge nicht wieder besetzt.70 Erst im Hinblick auf die Verwirklichung der Justizreform sollte 1910 im liechtensteinischen Staatsbudget erneut eine Stelle für – nur, aber immerhin – eine juristisch gebildete Hilfskraft am Landgericht bewilligt werden.71 284§ 
6 Vorläufer 1812 bis 1905 67Schädler, 1890–1900, S.26. 68Schädler, 1890–1900, S.26, nannte ihn – womöglich irrtümlich? – «Dr. Hämmerle». Ob es sich beim entlassenen Landrichter um Martin Hämmerle, den späteren Gut- achter zu den Walker’schen Entwürfen (siehe unten unter §  8/IV.), handelte, lässt sich nicht zweifelsfrei sagen. Es wäre auch möglich, dass Hämmerle im Zuge der Geschehnisse interimistisch als Landrichter einsprang. Denn es findet sich öfter die Bemerkung, der Gutachter Hämmerle sei zuvor eine Zeit lang «substitutionsweise» Landrichter am Landgericht gewesen (LI LA RE 1912/114, Bericht Siebnerkom- mission, S.1; LI LA RE 1912/114, Schreiben In der Maur, 19. Juni 1912, S.1). 69Schädler, 1890–1900, S.26. 70Zum vorangehenden Absatz Schädler, 1890–1900, S.25f.m. w. H. 71Schädler, 1901–1911, S.63.
	        

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