Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

9. 1884: Taxgesetz und Gebühren für gerichtliche Verfahren Das 
Taxgesetz vom 24. Juni 188454 bezweckte, die Taxen für gerichtliche Verfahren «gerecht und billig mit besonderer Schonung niedriger Beträge zu fixieren»55,wobei insgesamt die Gerichtstaxen gesenkt wur- den.56 Man strebte demnach ein kostengünstigeres, also prozessökono- misches Zivilverfahren an, indem die Gerichtskosten pauschal gesenkt wurden. Auch den Angelegenheiten mit niedrigem Streitwert sollte dadurch realistischerweise ein staatlicher Rechtsschutz zuteil werden, indem nicht von vornherein absehbare übermässige Kosten im Verhält- nis zum geringen Streitwertden Kläger von einer berechtigten Klage abhielten. Zu demselben Zweck sollten Gebühren, die bislang noch nicht als Tarife in entsprechenden Erlassen erfasst waren, von den Gerichtsorganen des Landgerichts künftig konkret anhand des geleiste- ten Aufwandes berechnet werden,57 was die Rechtsuchenden vor pau- schalen und mitunter zu hohen Gebühren schützen sollte. 10.1887: Petition an den Landesfürsten wegen Geschäftsüberlastung des Landgerichts Infolge der offensichtlichen «Ueberbürdung des Landgerichts mit Arbeiten»58 fasste der Landtag am 30. Juni 1887 einstimmig den Beschluss, eine 
Petition an den Landesfürsten einzureichen. Darin sollte eine 
Revision veralteter Gesetze und Bestimmungen sowie insgesamt deren Vereinfachung angeregt werden. Zudem sollte die Petition auf die Möglichkeit der Einführung von 
Vermittlerämtern hinweisen, weil Ver- mittlerämter zur Entlastung des Landgerichts in geringfügigen Angele- genheiten beitragen könnten und ihnen in Bagatellfällen anstelle des Landgerichts sogar eine Entscheidungskompetenz zugestanden werden 282§ 
6 Vorläufer 1812 bis 1905 54LGBl. 1884 Nr. 5. 55Schädler, 1873–1889, S.69. 56Schädler, 1873–1889, S.69. 57Schädler, 1873–1889, S.70 m. w. H. 58Schädler, 1873–1889, S.87; vgl. L. Vo. vom 29. Juli 1887, S.1, wo von diesem Umstand als von einem bereits «mehrbesprochenen [...] Uebelstande» geredet wird.
	        

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