den Nachtheilen einer unsicheren, ziellos schwankenden und zerklüfte- ten Praxisschützen.»600 Die Ausbildungen bezweckten folglich nicht zuletzt, auch die Praxis auf den neuerdings besonders prozessökonomi- schen Zivilprozess vorzubereiten und einzustimmen. 3.Fragenbeantwortung Die
«Beantwortung der Fragen, welche dem Justizministerium über Bestimmungen der neuen Processgesetze vorgelegt wurden»601,war eine vom Justizministerium herausgegebene Sammlung von Antworten auf Fragen, die sich im Laufe von Schulungen und Kursen zur Zivilprozess- ordnung noch vor deren Inkrafttreten herausgestellt hatten.602 a)Vom k. k. Justizministerium Ein Grossteil der Fragen, nämlich diejenigen im Sinne blosser Missver- ständnisse und Zweifel bei Auslegung und Anwendung der Vorschriften der neuen Verfahrensordnungen, wurden vom Justizministerium beant- wortet.603 Die vorwegnehmende Beantwortung derartiger Fragen ver- folgte unter anderem die «grossen Vortheile, die es für den Civilrechtsschutz hätte, wenn dies [nämlich eine dem Wortlaut und dem Willen des Gesetzgebers entsprechende Judikatur sicherzustellen, E. S.] gelingen möchte und dadurch das
Uebermass von Verhandlungen und
Rechtsmit- teln wegen
rein processualer Fragen eingedämmt würde[.]»604 248§
4 Prozessökonomische Mechanismen 600Klein, Praxis, S.4. Vgl. Fasching, 100 Jahre, S.30f. 601Siehe Quellen- und Materialienverzeichnis II./3. unter K. k. Justizministerium, Beantwortung der Fragen. 602K. k. Justizministerium, Verordnung Beantwortung 1897, S.392. Als Überblick zur Fragenbeantwortung siehe statt vieler Leonhard, S.145f.Zur Geschichte derartiger Fragenbeantwortungen in der österreichischen Justiz siehe Sperl, S.424f. 603K. k. Justizministerium, Verordnung Beantwortung 1897, S.392; vgl. Klein, Zivil- prozeß, S.18f. 604K. k. Justizministerium, Verordnung Beantwortung 1897, S.392, Hervorhebungen E. S.