Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

acht zusätzliche bzw. stark veränderte prozessökonomische Mechanis- men. Es stellt sich nun die Frage: Herrschte für die prozessökonomi- schen Mechanismen ein bestimmtes Konstruktionsprinzip? Anders for- muliert: Traten 
typische prozessökonomischeElemente in den prozess- ökonomischen Mechanismen auf und, wenn ja, um welche Elemente handelte es sich? Der Klarheit halber muss nochmals auf die oben540eingeführte Ter- minologie hingewiesen werden. Unter dem besonderen zivilprozessua- len Zweck der Prozessökonomie hatte Klein als prozessökonomische Ziele die Effizienz, Raschheit und Billigkeit des Verfahrens festgelegt.541 Als Mittel zur Erreichung dieser Ziele hatte er sich im Gerichtshofver- fahren wie im bezirksgerichtlichen Verfahren – um es in seiner Allegorie des Zivilprozesses als Maschinerie auszudrücken542 – prozessökonomi- scher Mechanismen, das heisst gewisser Vorschriften bedient, die dog- matisch in der Zivilprozessordnung ein prozessökonomisches Verfahren umsetzten. Die einzelnen Bestandteile dieser Mechanismen, aus denen sie aufgebaut waren, also deren Elemente, stehen vorliegend infrage: Gab es typische solche Elemente in den prozessökonomischen Mechanis- men? Und bejahendenfalls: welche? Eine Antwort auf die aufgeworfene Frage setzt zunächst voraus, den Bestand an prozessökonomischen Mechanismen auf einige wenige, dafür repräsentative prozessökonomische Mechanismen zu begrenzen (1.), die sich in überschaubarem Rahmen analysieren lassen. Es sollen aber nicht die oben herausgearbeiteten prozessökonomischen Mechanis- men, die Klein besonders herausstellte und dadurch eine Voreingenom- menheit des Betrachters veranlasst, als Grundstock für die Auswahl die- nen. Vielmehr muss für die repräsentativen prozessökonomischen Mechanismen die österreichische Zivilprozessordnung von 1895 für sich selbst und kommentarlos sprechen; demnach werden als prozessökono- mische Mechanismen diejenigen ausgewählt, die bei unbefangener Lek- türe der Zivilprozessordnung sich als prozessökonomisch besonders auffällig und einschlägig zeigen. Die Auswahl geschieht unter der Prä- misse, dass infolge ihrer Repräsentativität trotz der Begrenzung später 230§ 
4 Prozessökonomische Mechanismen 540Siehe oben unter §  1/II./2./b)/dd). 541Siehe oben unter §  3/III. 542Siehe oben unter §  3/II./3.
	        

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