Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

e) Negative Befunde: Prozessökonomisch beiläufige Themen bei Klein Im Gegensatz zu heutigen Diskussionen um die zivilprozessuale Pro- zessökonomie469 traten bei Klein einige heute prominente prozessöko- nomische Themen in den Hintergrund als prozessökonomische Beiläu- figkeiten. Das bedeutete nicht, dass sie damals prozessökonomisch völ- lig unbedeutend waren, aber in der damaligen Diskussion nahmen sie zumindest bei Klein und zumindest bezüglich der Prozessökonomie nicht denjenigen Raum ein, der ihnen heute zukommt. Auf der anderen Seite scheinen für Klein einige Felder der Prozessökonomie selbstver- ständlich gewesen und daher nicht der besonderen Erörterung wert gewesen zu sein, so dass er sich nicht eigens zu ihnen äusserte, obwohl sie unbestrittenermassen massgeblich zur zivilprozessualen Prozessöko- nomie beisteuerten. Der Vollständigkeit halber seien diese beiden Arten von prozessökonomisch nebensächlichen Themen im Folgenden kurz erwähnt. Im Lichte der Prozessökonomie, hingegen sehr wohl in vielerlei anderer Hinsicht, wurde bei Klein zunächst dem 
Anwaltszwang470 keine besondere Würdigung zuteil. Abgesehen vom bezirksgerichtlichen Ver- fahren sah er ihn für alle Verfahren vor471 und implizierte dadurch den prozessökonomischen Vorteil, den professionelle Unterstützung durch Anwälte für die Parteien und für das Verfahren hatte472. Vielmehr als diese mittelbare Prozessökonomie aber stach bei Klein das Bemühen hervor, die prozessökonomisch nachteilige Winkelschreiberei nichtpro- fessioneller Parteivertreter zu unterbinden, welche unter der Schriftlich- keit des Zivilprozesses gediehen war.473 Die 
einstweiligen Verfügungen oder vorsorglichen Massnahmen blieben in Kleins prozessökonomischen Erörterungen aussen vor und er räumte ihnen nicht die Bedeutung ein, die sie später in dieser Hinsicht erlangten.474 216§ 
4 Prozessökonomische Mechanismen 469Als Überblick siehe zum Beispiel Ballon, Entlastung, passim. 470Siehe Klein, Parteienvertretung, passim; Klein, Zivilprozeß, S.142f.und S.202f. 471Klein, Gesetzentwürfe, S.33 m. w. H.; vgl. Klein, Parteienvertretung, S.23f. 472Vgl. Klein, Parteienvertretung, S.13. 473Siehe Kübl, S.115–117. 474Siehe zum Beispiel Klein, Praxis, S.25f.; Klein, Zivilprozeß, S.579–582.
	        

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