tenminderungen, die Protokollierung indirekt und instanzenübergrei- fend auch für das ohnehin schon gestraffte und verbilligte Berufungs- verfahren als dessen schriftliche Grundlage.445 Die Prozesskosten bildeten nach Ansicht Kleins den «Prüfstein»446, inwiefern die Umsetzung und Verwirklichung der Prozessökonomie einer Zivilprozessordnung gelang. Zum Gelingen bedurfte es einer «richtige[n] Gesamtkonstruktion»447 aus prozessökonomischen Mecha- nismen448 wie den genannten und Klein betonte: «[A]n keiner einzigen Stelle, sei sie noch so nebensächlich, darf die ökonomische Forderung außer acht gelassen
werden.»449 cc)Mechanismen der Effizienz Natürlicherweise sind prozessökonomische Mechanismen, die aus- schliesslich der Effizienz dienen, kaum vorstellbar, wägt doch die Effi- zienz allein als abstraktes Verhältnis mögliche Mittel gegenüber vorge- gebenen Zwecken ab. Umso mehr trifft man jedoch auf prozessökono- mische Mechanismen, die zwar nebst anderem
auch der Effizienz, aber eben nicht nur ihr allein dienen. Klein unterschied keine ausdrücklich separate Rubrik der «Effizienz» bei den prozessökonomischen Mecha- nismen, sondern bediente sich stattdessen der ähnlichen Kategorie der «Vereinfachung». Die wenigen, von ihm hierunter genannten Vorschrif- ten (§§ 180, 187 und 193 Ö-CPO)450 zählte er ebenso noch zur «Rasch- heit». Die prozessökonomischen Mechanismen der Effizienz bzw. (laut Klein) der Vereinfachung traten in reiner Form kaum, in Verbindung mit anderen prozessökonomischen Zwecken als Mechanismen mit gemisch- ten prozessökonomischen Zwecken hingegen sogar am häufigsten auf. Der vielseitige, allenthalben zentrale und jeweils subsidiär eingrei- fende prozessökonomische Mechanismus der Effizienz war die
gericht- liche Prozessleitung in formeller sowie materieller Hinsicht.451 Die 210§
4 Prozessökonomische Mechanismen 445Zum vorangehenden Absatz Klein, Bericht, S.75. 446Klein, Zivilprozeß, S.158. 447Klein, Zivilprozeß, S.159. 448Hierbei ausdrücklich von Mechanismus spricht Klein, Zivilprozeß, S.163. 449Klein, Zivilprozeß, S.159. 450Siehe oben unter § 4/I./18./b). 451Vgl. Kralik, S.92 m. w. H., der die materielle Prozessleitung seitens des Gerichts als «Kernstück der Kleinschen Prozeßreform» bezeichnet.