Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

treiben und mit Hilfe dieser Vorschriften zu beschleunigen, wenn sie dies wollten.431 1885 hatte Klein in «Die schuldhafte Parteihandlung» darauf hin- gewiesen, jede Prozessordnung müsse Handhaben gegen Prozessverzö- gerungen bieten, andernfalls vermöge sie ihre Aufgabe nicht zu erfül- len.432 Mit Möglichkeit der Abwandlung gäbe es, fuhr er fort, grundsätz- lich drei Möglichkeiten hierzu, nämlich dass «a) 
Parteihandlungen untersagt [werden], welche nach Intention der Partei eine Verschleppung des Rechtsstreites bewirken sollten, oder b) es ist den 
Parteien eine gewisse 
Concentration ihrer processualen Tätigkeit auferlegt, mag dies in Form der Eventualmaxime oder der sog. gerichtlichen Souveränetät geschehen, oder es sind endlich c) den 
Parteien für die einzelnen processualischen Acte behufs Beschleunigung des Verfahrens bestimmte 
(peremtorische) Termine und Fristen angewiesen.»433 Fünf Jahre später präzisierte und erweiterte Klein in «Pro futuro» unter «V. Die Mittel der Prozeßbeschleunigung»434 dieseGliederung de lege ferenda. Einen ausschlaggebenden Mechanismus der Beschleunigung erblickte er im Zusammenwirken zwischen der 
Eventualmaxime435 und der 
Mündlichkeit.436 In historischen Hinweisen deutete er die möglichen prozessbeschleunigenden Mechanismen an, die zielführend und sinnvol- lerweise vorgesehen werden könnten: Nebst der «Entstehung und Aus- bildung der Eventualmaxime» sollte sich eine unmittelbare Zeiteinspa- rung ergeben durch eine «Umwandlung der dilatorischen 
Fristen und Termine in peremtorische» sowie dadurch, dass Vertagungen oder Erstreckung von Fristen und Tagsatzungen strikt unterbunden wer- 207 
I. Gerichtshofverfahren 431Zum vorangehenden Absatz vgl. Klein, Bemerkungen CPO, S.281. Siehe Fasching, Weiterentwicklung, S.108. 432Klein, Parteihandlung, S.145. 433Klein, Parteihandlung, S.145, Einrückungen und Hervorhebungen E. S. 434Klein, Pro futuro, ab JBl 19 (1890), S.616 bis JBl 20 (1891), S.29. 435Siehe oben unter §  4/I./9./a) sowie (dagegen) b) und c); siehe auch oben unter §  4/I./17. 436Siehe Klein, Pro futuro, JBl 19 (1890), S.616.
	        

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