Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

tig mehr Arbeit, Zeitund Kosten erforderlich sein würden.378 Vielmehr sollte gerade das Gegenteil im Berufungsverfahren eintreten. Klein ent- warf eine 
beschränkte Berufung.379 Als prozessökonomischen Mechanis- mus am Umbruch zwischen erstinstanzlichem und Berufungsverfahren sah Klein in der «beschränkte[n] Berufung den Schlußstein, die 
Krö- nung, ohne die alle übrigen Mittel der Konzentration zweck- und ergeb- nislos wären.»380 Was es gemäss Klein nämlich in jedem Fall zu vermei- den galt, war eine «mehr oder minder vollständige Verdoppelung des Prozesses»381,indem vor dem Berufungsgericht, wo hierzu ohnehin viel ungünstigere Voraussetzungen bestanden als vor der Erstinstanz, alles neu verhandelt werden müsste.382 Wenn das Berufungsverfahren lang- wierig wäre, hohe Kosten verursachen würde, Möglichkeiten zur Pro- zessschikane böte, würde dies alle prozessökonomischen Fortschritte in der ersten Instanz letztlich zunichte machen.383 Und wenn das Beru- fungsverfahren vor allem sozusagen eine Wiederholung des erstinstanz- lichen Verfahrens darstellte, wäre sämtlicher in erster Instanz geleisteter Arbeits-, Zeit- und Kostenaufwand sinn- und zwecklos investiert gewe- sen.384 Deshalb erklärte Klein später im Rückblick auf die Ausarbeitung der Zivilprozessordnung auch: «Die Angst vor einem teuren und langwierigen Berufungsverfah- ren blickt beinahe aus jeder Zeile der einschlägigen erläuternden Bemerkungen des Zivilprozeßordnungs-Entwurfes hervor; die Verfasser des Entwurfes in sparsamer Wirtschaftlichkeit [...] zu übertrumpfen, wird kaum möglich sein.»385 Die österreichische Zivilprozessordnung von 1895 verwies die 
Erfor- schung des Sachverhaltes und die zugehörigen Beweise fast gänzlich an 195 
I. Gerichtshofverfahren 378Klein, Zivilprozeß, S.274 m. N.; vgl. Klein, Bemerkungen CPO, S.346. 379Siehe von Stosch, S.195–107. 380Klein, Zivilprozeß, S.277, Hervorhebung E. S.Vgl. Böhm, Neuerungsverbot, S.241f.;siehe Sperl, S.420–422. 381Zitiert nach Klein, Zivilprozeß, S.274 m. N.; sinngleich Klein, Beratungsgesetz, S.54. 382Klein, Bemerkungen CPO, S.346f.m. w. H.; Klein, Zivilprozeß, S.274 m. N.; vgl. Klein, Gesetzentwürfe, S.68f.m. w. H. 383Vgl. Klein, Bemerkungen CPO, S.347 und S.356; Klein, Zivilprozeß, S.275 m. N. 384Vgl. Klein, Bemerkungen CPO, S.347 und S.356; Klein, Zivilprozeß, S.275 m. N. 385Klein, Parteienvertretung, S.27. Sachers, S.243.
	        

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