Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

entwicklung hat aller Orten mit den summarischen Prozessen auf- geräumt, weil man zur Einsicht gelangte, daß die Beschleunigung, die man sich von ihnen verspricht, durch die hemmenden Rück- wirkungen dieser Sonderprozesse auf das Hauptverfahren in der Regel mehr als wettgemacht werde. Der modernen Anschauung ist überhaupt der Gedanke verschiedener Rhythmen im Prozesse nicht sympathisch. Es soll 
nicht von Gesetzes wegen langsame und schnelleProzesse geben, sondern das gesamte gerichtliche Verfah- ren muß, soferne es dem Verkehre wirklich dienen soll, immer so schnell sein, als es die zur Zeit geläufigen Maßstäbe fordern. Dann wird die Beschleunigung sich von selbst allen einzelnen inzidenten Prozeduren mitteilen. [...] Die Schnelligkeit eines Prozesses hängt von seinem Grundgefüge, von den Prinzipien ab, die zu dessen Gesamtaufbau verwendet wurden, nicht von angeklebten Zutaten. [...] Was man früher dem summarischen Prozesse zur Aufgabe stellte, das 
muß nun der ordentliche Prozeß immer, regelmäßig, unter allen Umständen leisten können. Vermag er es nicht, dann ist es nicht der rechte Prozeß, dann leidet er an wesentlichen, tiefsit- zenden Gebrechen, die durch das Sonderverfahren statt zu ver- schwinden, nur noch greller werden.»363 Die besonderen Verfahrensarten, die als ausserordentliche Verfahren neben den ordentlichen Zivilprozess traten, bezweckten per se dessen Entlastung, indem sie ihn in gewissen Bereichen ersetzten.364 Klein bezweifelte indessen, ob ihre modifizierte Umsetzung gegenüber dem ordentlichen Zivilprozess jeweils auch tatsächlich für das Gericht entlas- tend wirkte und ihm Aufwand, Zeit und Kosten ersparte.365 Denn wenn ein besonderes Verfahren durchlaufen wurde und es nachher trotzdem zusätzlich noch eines ordentlichen Zivilprozesses bedurfte, war dies ein prozessökonomischer Nachteil. Falls das besondere Verfahren den Zivil- prozess nicht ersetzen konnte und ein solcher folgte, bedeutete das den unwiederbringlichen Verlust jeglichen Aufwandes, der zuvor im beson- 192§ 
4 Prozessökonomische Mechanismen 363Klein, Référé, S.148f., Hervorhebungen E. S. 364Klein, Zivilprozeß, S.470 m. w. H. 365Klein, Zivilprozeß, S.470 m. w. H., vgl. S.477f. zum Besitzstörungsverfahren, S.479 zum Mandats- und Wechselprozess sowie zum Verfahren in Bestandstreitigkeiten; vgl. auch Klein, Bemerkungen CPO, S.344.
	        

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