Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

und sollten das dogmatische Fundament für einen realen prozessökono- mischen Zivilprozess legen. Ins Gerichtshofverfahren (I.), das als Stan- dardverfahren allen anderen Verfahren der österreichischen Zivilpro- zessordnung von 1895 zugrundelag, bettete Klein namentlich siebzehn prozessökonomische Mechanismen ein. Das bezirksgerichtliche Verfah- ren vor dem Einzelrichter (II.) übernahm grundsätzlich all diese pro- zessökonomischen Mechanismen. Einige davon wurden aber noch pro- zessökonomischer ausgebaut und es traten noch weitere prozessökono- mische Mechanismen hinzu, so dass das bezirksgerichtliche Verfahren sich schliesslich als besonders prozessökonomisch auszeichnete. Anhand der prozessökonomischen Mechanismen lassen sich deren oben5 ebenfalls eingeführten 
Elemente ermitteln, aus denen sie aufgebaut sind. Zerlegt man eine repräsentative Auswahl all der prozessökonomi- schen Mechanismen in ihre Bestandteile, deutet die begrenzte Anzahl solcher damals verwendeter Elemente prozessökonomischer Mechanis- men (III.) auf einen numerus clausus hin. Kaum mehr als eine Handvoll typischer, wesentlicher Elemente scheinen in den prozessökonomischen Mechanismen auf, jeweils zwar in unterschiedlichen Kombinationen und teilweise in verschiedenen Ausmassen. Letztlich sind es jedoch stets die gleichen 
Elemente. Nebst der und zusätzlich zur Zivilprozessordnung und deren pro- zessökonomischen Mechanismen ergriff Klein faktische sowie gerichts- organisatorische 
Massnahmen zwecks Prozessökonomie (IV.), welche unterstützend für die reibungslose Verwirklichung der dogmatischen Mechanismen in der forensischen Praxis sorgen sollten und alle hierfür nötigen Voraussetzungen 
schufen. I. Einzelne Mechanismen im Gerichtshofverfahren Im Gerichtshofverfahren der österreichischen Zivilprozessordnung von 1895 hatte Franz Klein namentlich siebzehn prozessökonomische Mechanismen eingefügt, die den besonderen prozessökonomischen Zie- len der Effizienz, Raschheit und Billigkeit dienten. Wie oben dargelegt,6 115 
I. Gerichtshofverfahren 5Siehe oben unter §  1/II./2./b)/dd). 6Siehe oben unter §  1/II./2./b)/dd).
	        

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