Perspektive, aus der er die Postulate der Billigkeit, Raschheit und Effi- zienz ableitete. Er argumentierte gesamtgesellschaftlich, volkswirt- schaftlich und sozialpolitisch sowie stets mit Blick auf die Verwaltung und Justiz als Ganzes, da die Summe aller Zivilprozesse seines Erachtens (was mit Fokus auf den einzelnen Zivilprozess gemeinhin übersehen werde) eine gesellschaftliche Grösse darstellt. E contrario gab Klein zu verstehen: Falls die Prozessökonomie im neuen Zivilprozess konsequent Umsetzung und Verwirklichung findet, so wird es ihr gelingen, in Reflexwirkung höchst vorteilhafte gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Wirkungen zu zeitigen.113
III. Prozessökonomische Zwecke