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iv.
Masterarbeit Beat Vogt
Vorwort
Ein besonderer Dank gebührt Herrn Prof. Dr. Robert Barth für die vorbildliche Betreuung meiner Ar-
beit. Er hat sich stets wohlwollend offen und mit wachem Geist genügend Zeit genommen und mich
von Anfang bis zum Ende meiner Arbeit kompetent begleitet. Ich bin froh, dass er mir explizit erlaubt
hat, die übliche Obergrenze von maximal 70 Seiten zu überschreiten.
Dr. Ruth Wüst möchte ich meinen Dank für die Zusage als Korreferentin dieser Arbeit aussprechen.
Ebenfalls möchte ich mich bei der Leiterin der Liechtensteinischen Landesbibliothek, Landesbiblio-
thekarin Barbara Vogt, beim Bibliotheksinformatiker und stellvertretenden Landesbibliothekar, Mein-
rad Buchel, beim Systembibliothekar der Liechtensteinischen Landesbibliothek, sci. rel. Lino Pinardi
sowie bei allen weiteren Mitarbeitenden der Liechtensteinischen Landesbibliothek fiir die zahlreichen
Impulse und Hilfestellungen herzlich bedanken. Einen besonderen Dank schulde ich Dr. Gyula Zsugan
Gedeon Hidber für seine Vorarbeiten des Umfragebogens sowie für die Weitergabe seines Bestandes-
pflegekonzeptes im Fachbereich Geschichte.
Zu grossem Dank bin ich allen verpflichtet, die den Umfragebogen bearbeitet und zurück gesendet
haben.
Einen speziellen Dank entrichte ich Prof. Dr. Fergus O’Donoghue, Dublin, Patricia Sele, Sargans, und
Bernard Guex, Chexbres, die meine Übersetzungen der Umfrage überarbeitet haben.
Patricia Sele danke ich zusätzlich für die Korrktur des Abstracts.
Für die Unterstützung und das Beantworten meiner Fragen zum Formalen der Arbeit danke ich den
Studienleitern Prof. Dr. Urs Naegeli und Ivo Macek, MSc.
Meiner Frau Claudia spreche ich für all ihre Rücksicht und Unterstützung meinen Dank aus.
Bei Barbara Vogt, Claudia Vogt, Lino Pinardi und Felix Vogt bedanke ich mich für das Korrekturle-
sen.
Bemerkung zur Schreibweise
Um die Arbeit zu vereinfachen, habe ich bei den meisten Ausdrücken auf die explizite weibliche Form
verzichtet. Es móge als Erleichterung für die Leserinnen und Leser dienen und nicht als etwaige Dis-
kriminierung aufgefasst werden. Selbstverstándlich sind jeweils beide Geschlechter gemeint.