Masterarbeit Beat Vogt
- Durch Beruf mit dem Kanton SG verbunden
Kanton St. Gallen kennt kein Pflichtexemplar
Alle Sangallensien müssen gekauft werden.
Von Monographien werden i.d.R. 3 Exemplare gekauft.
Davon sind 2 Exemplare für die Ausleihe bestimmt. 1 Exemplar wird
im Sangallensienarachiv aufbewahrt und ist nicht mehr zugänglich.
Ist eine Sangallensie in nur 1 Exemplar verfügbar, wird sie dem Be-
nutzer zugänglich gemacht. Jedoch keine Ausleihe. Einsicht im Le-
sesaal
c. | Sammeln Sie auch Produktionen, die über Ihr Gebiet handeln, aber X
ausserhalb von diesem publiziert wurden?
d. | Werden nur bestimmte Formate abgespeichert?
e. | Werden Formate standardisiert?
f. Gibt es ein Mindestmass (z.B. eine gewisse Anzahl Seiten, Zeilen e Publikationen, die sich nur teilweise auf den Kanton St. Gallen be-
oder Wórter), die ein Text haben muss, damit dieser gesammelt wird? ziehen (1/3 des Inhaltes sollte den Kanton St. Gallen betreffen)
e Publikationen von Professoren und Dozenten der Universität St.
Gallen werden nur gesammelt, wenn sie eine kulturelle Bedeutung
für den Kanton St. Gallen haben
e Unwichtige Sangallensien ohne Aussagekraft
e Sonderausgaben in aufwendiger Ausstattung, wenn auch eine ein-
fache Ausgabe erhältlich ist
e Mindestumfang 10 S.
g. | Wie viele Pflichtexemplare müssen abgegeben werden? Bücher und Broschüren 3-5 Exemplare
2x Ausleihe
1x Sangllensienarchiv
1x Sangallensienlesesaal (falls wichtiges Werk)
Zeitschriften, Jahrbücher, Fortsetzungen — 1-3 Exemplare
1x Ausleihe
1x Benutzung an Ort
1x Sangallensienarchiv (wichtige Zeitschriften, Jahrbücher)
Multimedia Anwendungen 2 Exemplare
1x Ausleihe
1x Sangallensienarchiv
Filmdokumente 2 Exemplare
1x Ausleihe
1x Sangallensienarchiv
Tondokumente 2 Exemplare
1x Ausleihe
1x Sangallensienarchiv
Karten 2 Exemplar
1x Ausleihe
1x Sangallensienarchiv
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