Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

des positiv normierten EWR-Rechtes, sondern auch dessen Auslegung durch den EFTA-Gerichtshof.86Der Vorrang des EWR-Rechtes reicht allerdings nach Auffassung des Staatsgerichtshofes nur so weit, als dadurch nicht gegen «Grundprinzipien und Kerngehalte der Grund- rechte der Landesverfassung verstossen wird.»87Ein solcher Fall ist jedoch nur in krassen Ausnahmen denkbar, sodass die Verfassungskon- formität einer Entscheidung des EFTA-Gerichtshofes oder einer EWR- Norm in der Praxis nicht zu prüfen ist.88 Die EWR-Grundfreiheiten werden vom Staatsgerichtshof als ver- fassungsmässig gewährleistete Rechte anerkannt.89In seiner Spruchpra- xis orientiert sich der Staatsgerichtshof daher, wie erwähnt, auch am EFTA-Gerichtshof, wie insbesondere in einer Reihe von Entscheidun- gen90deutlich wurde, in denen die EWR-Konformität der Regelungen der ZPO hinsichtlich der sogenannten «aktorischen Kaution» (insbe- sondere § 57) unter Hinweis auf Entscheidungen des EFTA-Gerichts- hofes91bestätigt wurde. Insoweit diese Rechtsprechung klar ist und/oder das anzuwendende EWR-Recht keine Zweifel offenlässt, verzichtet der Staatsgerichtshof allerdings auf die Vorlage des Falles an den EFTA- Gerichtshof zwecks Erstattung eines Gutachtens.92 Was die Grundrechtecharta betrifft, so gilt diese lediglich innerhalb der Europäischen Union und entfaltet im EWR keine unmittelbare 65 
Der Staatsgerichtshof und die Europäische Menschenrechtskonvention 86 StGH 2011/200, Erw. 3.2; gleichlautend StGH 2011/177, 2011/175, 2011/174, 2011/173, 2011/172, 2011/170, 2011/169, 2011/147, 2011/132, 2011/104, jeweils Erw. 3.2. 87 StGH 2008/36, Erw. 2.1. 88Siehe die Ausführungen des Staatsgerichtshofes in den in Fussnote 86 erwähnten Fällen. 89StGH 2004/45, Erw. 2.1; StGH 2007/98, Erw. 6.1; 90Vgl. StGH 2011/200, Erw. 3.2 91Entscheidung des EFTA-Gerichtshofes vom 17. Dezember 2010, in der Rechtssache E-5/10 = LES 2010, S. 5 mit Kommentar von Manfred Walser; siehe hierzu auch Philipp Lennert/Daniel Heilmann, Die Auslegung der aktorischen Kaution im Lichte des Allgemeinen Europäischen Diskriminierungsverbotes in Art. 4 des Abkommens zum Europäischen Wirtschaftsraum: Besprechung Urteil des EFTA- Gerichtshofes vom 17. Dezember 2010, Rechtssache E-5/10, LJZ 2011, 25 ff. sowie Christian Kohler, Liechtenstein, cautio iudicatum solvi und Lugano-Übereinkom- men: No End of a Lesson?, Jus & News 2/2011, 153 ff. 92Vgl. etwa StGH 2006/76, Erw. 5; StGH 2011/123, Erw. 3.1; StGH 2011/177, Erw. 5.
	        

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