Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

diese Eigenschaften, sein rechtlicher Erfahrungsschatz und sein wohlbe- gründeter Ruf der Unbestechlichkeit für die anspruchsvolle Aufgabe des Richters. Er war der ideale oberste Verwaltungsrichter für unser Land, der leider nur für eine Periode amten durfte. Den grössten Nutzen aus diesen Qualitäten zog dann die Wissen- schaft des liechtensteinischen öffentlichen Rechts, die er als Fachbe- reichsleiter Recht im Liechtenstein-Institut während vieler Jahre syste- matisch und mit Überzeugung betrieb, auch zur grossen Genugtuung des mit ihm freundschaftlich verbundenen Gründers des Instituts, Dr. Gerard Batliner. Herbert Wille hat aber nicht nur im Liechtenstein-Insti- tut geforscht und gelehrt, er hat auch wertvolle kritische Vorarbeit zur Gründung des Instituts selber geleistet. Zur wissenschaftlichen Ehrlichkeit und Klarheit seiner Positionen kommen Loyalität in seinen Beziehungen und Verlässlichkeit in seinen eigenen Überzeugungen und Zusagen. Das sind Qualitäten des Geehr- ten, die ich besonders schätze. Er ist ein Bürger, der für seine Heimat da ist, ihr dient und ihr auch unbeliebte Einsichten vermittelt, aber nie ohne die Bereitschaft, auch die andere Seite aufzunehmen, abzuwägen und die eigene Position zu hinterfragen. Loyalität gegenüber seiner Heimat und unserem Staat und seinen Organen, auch gegenüber der Monarchie, ist und war des Geehrten Grundeinstellung. Nur hat der Fürst dies nicht erkannt und es ist Her- bert Wille grosses Unrecht geschehen, als Fürst Hans-Adam II. ihn aus allen öffentlichen Ämtern in Liechtenstein aussperrte, zum nachhaltigen Verlust für unseren Staat, dessen politische und verfassungsrechtliche Entwicklung, und nicht zuletzt für die Kultur der Meinungs- und Wis- senschaftsfreiheit. Leider konnten sich unser Land und unsere Politik seither nie zu einer Aufarbeitung dieses Geschehens und Heilung dieser Wunde aufraffen. Zivilcourage und wissenschaftliche Ehrlichkeit haben auch in Liechtenstein ihren Preis. Dennoch – Herbert Wille hat nicht resigniert. Er hat Grosses für das liechtensteinische Staatsverständnis bis zum heutigen Tag geleistet. Dafür danken wir ihm herzlich. Wir sind froh, Herbert Wille zu haben. Ich danke an dieser Stelle auch allen Autoren, die sich spontan und mit grossem intellektuellem und zeitlichem Einsatz um das Zustande- kommen dieser Festschrift verdient gemacht haben und damit Herbert Wille die Ehre erweisen, die ihm gebührt. Ich danke dem Initiator dieser Festschrift, Hugo Vogt, sowie den Mitarbeitenden des Liechtenstein-
	        

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