Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

hätte24– damals ein Tabu. Aus Schweizer Sicht, die sich für Vergleichs- zwecke hier geradezu aufdrängt, war der Zusammenhang (damals) jedenfalls klar gegeben, leistet doch «das Lugano-Übereinkommen in umfassender Weise einen 
konkreten Beitrag zur Realisierung des Euro- päischen Wirtschaftsraumes, welchen die 18 Mitgliedstaaten der EG und EFTA seit der Erklärung von Luxemburg von 1984 anstreben.»25Wenn das EuGVÜ der Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen in der EWG bzw. EG dienen sollte, so kann man folglich sagen, dass beabsich- tigt war, mit dem LugÜ den gleichen Effekt im Hinblick auf den EWR zu erzielen.26 Nachdem die Schweiz dem EWR-Abkommen aufgrund des nega- tiven Abstimmungsergebnisses vom 6. Dezember 1992 nicht beigetreten war, sich die Frage nach Konsequenzen für das LugÜ aber nicht stellte27 und die Schweiz immer auch ein eigenständiges Interesse an einer Ein- bindung in ein Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsab- kommen hatte,28ging wohl auch der implizite Zusammenhang zwischen EWR-Abkommen und LugÜ vergessen. 32Georges 
Baur 24Statt aller: Tillmann Schmidt-Parzefall, Die Auslegung des Parallelübereinkommens von Lugano, Tübingen 1995, S. 11. 25Botschaft betreffend das Lugano-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständig- keit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssa- chen vom 21. Februar 1990, BBl 1990 II S. 265–382 (zit. nach Sonderdruck mit eige- ner Seitenzählung ab 1); Hervorhebung im Original; Bernard Dutoit, La Conven- tion de Lugano et l’EEE, in: Olivier Jacot-Guillarmod (Hrsg.), Accord EEE, Commentaires et réflexions, Zürich/Bern 1992, S. 531–546; so auch Andreas Furrer, Die Schweiz vor den Herausforderungen des Europäischen (Internationalen) Pri- vat- und Verfahrensrechts, SZIER 22 (2013), S. 201. 26So auch Tillmann Schmidt-Parzefall (Fn. 24), S. 12; Christian Kohler, Die Funktion des EuGH bei der Auslegung des europäischen Einheitsrechts nach den Gutachten über den EWR-Vertrag, in: Europa im Aufbruch. Festschrift Fritz Schwind, Wien 1993, S. 303. 27So in der Konsequenz Christophe Bernasconi/Alexandra Gerber, Der räumlich- persönliche Anwendungsbereich des Lugano-Übereinkommens, SZIER 3 (1993), S. 37. 28Statt aller: Paul Volken, Das EG/EFTA-Parallel-Übereinkommen über die gericht- liche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in zivil- und Handelssachen, in: SJIR XLIII (1987), S. 99–101.
	        

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