Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

Wolfram Höfling *1954, Prof. Dr., Studium der Rechtswissenschaft, der Politikwissen- schaft und der Ägyptologie an der Universität Bonn. 1978 Magisterexa- men. 1981 erstes und 1984 zweites juristisches Staatsexamen. 1987 Pro- motion und 1992 Habilitation an der Universität zu Köln. Venia legendi für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht sowie Steuerrecht. 1992 zunächst Professor für Öffentliches Recht an der Universität Heidel- berg, seit 1993 Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Gießen. Seit Wintersemester 1998/99 Direktor des Instituts für Staatsrecht sowie Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanzrecht sowie Gesundheitsrecht an der Universi- tät zu Köln. Externer Forschungsbeauftragter am Liechtenstein-Institut 1992 bis 1993 und 1999 bis 2002. Stellvertretender Vorsitzender der Ver- einigung der deutschen Staatsrechtslehrer 2010 bis 2012; seit April 2012 Mitglied des Deutschen Ethikrats. Andreas Kley *1959, Prof. Dr., Professor für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich seit 2005, 1997–2005 Professor an der Universität Bern, 1995 Privatdozent an der Universität St. Gallen. For- schungsschwerpunkte: politische Rechte, Grundrechte, Verfassungsge- schichte der Schweiz und Rechtsphilosophie. Herausgeber von rechts- wissenschaftlichen Zeitschriften und Autor verschiedener Bücher und Artikel im Bereich der Forschungsschwerpunkte, etwa: Die demokrati- schen Rechte in Bund und Kantonen (zusammen mit Yvo Hangartner), 2000; Grundrechtspraxis in Liechtenstein (zusammen mit Klaus A. Val- lender, Mitherausgeber und Autor), 2012. Siegbert Morscher *1939, em. O.Univ.-Prof. Dr.; 1958 Matura am Bundesrealgymnasium Bludenz; 1963 Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck, 1963 Gerichtspraxis; 1964 Verwaltungsgerichts- hof in Wien (u.a. Evidenzbüro); 1965 März Universitätsassistent am Institut für Politik und Öffentliches Recht der Universität Innsbruck; 1966–1970 dem Bundesministerium für Justiz (Präsidium) dienstzuge- teilt; 1972 Habilitation an der Universität Innsbruck; 1973 Ao. Univ.- Prof.; 1982 O.Univ.-Prof. für Öffentliches Recht an der Universität 311 
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