Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

des Europa-Fahrplans».78Der Fürst hatte nämlich mehrfach öffentlich einen Termin der Abstimmung vor dem Urnengang in der Schweiz gefordert. Das Volk sollte unabhängig vom Ausgang der Schweizer Abstimmung entscheiden können. Am 21. Oktober empfahl der Land- tag der Regierung einen Abstimmungstermin nach der Schweiz. Am Tag danach informierte der Regierungschef den Fürsten und verwies auf die Zuständigkeit der Regierung zur Festlegung des Abstimmungstermins gemäss Volksrechtegesetz. An einem Gespräch zwischen Landesfürst und Kollegialregierung am 27. Oktober forderte dieser, die Volksab- stimmung auf den 20. November festzulegen. Andernfalls würde er die Regierung entlassen und den Landtag auflösen. Herbert Wille soll an diesem Gespräch als Inhaber des Ressorts Justiz die Rechtsmeinung der Regierung vertreten haben. Der Landtag war auf den 28. Oktober zu dessen Auflösung einberufen. Hinter den Differenzen zwischen den drei Staatsorganen über das Datum der Abstimmung standen gegensätzliche Auffassungen über die Zuständigkeiten in der Aussenpolitik nach der Verfassung. Über Vermittlung eines überparteilichen Komitees konnte ein Kompromiss erzielt und eine Staatskrise vermieden werden. Im Landtag wurde eine gemeinsame Erklärung verlesen, dass eine Vereinba- rung zustande gekommen und die Meinungsverschiedenheiten beigelegt seien. Die vorzeitige Auflösung des Landtags sei damit gegenstandslos. Am 13. Dezember 1992 sprach sich Liechtensteins Stimmvolk für den Beitritt zum EWR-Abkommen aus.79Mit der Beilegung des Konflikts war die aufgedeckte Verfassungsproblematik nicht gelöst. Es sollten Jahre der Auseinandersetzung um eine Verfassungsrevision folgen, die auch Herbert Wille intensiv beschäftigte. Wohl auch aufgrund der skizzierten Spannungen und Konflikte im Zusammenhang mit der Europapolitik 1992 verzichtete Herbert Wille frühzeitig auf eine weitere Kandidatur für die Regierung. Als offizieller FBP-Kandidat für das Amt des Regierungschefs wurde im September 1992 Markus Büchel nominiert.80291 
Porträt des Jubilars 78 LVo 10. 9. 1992. 79 Die Vorgänge vom Oktober 1992 sind hier sehr summarisch beschrieben. Als Quelle dienten Landeszeitungen, Landtagsprotokolle und der Rechenschaftsbericht der Regierung 1992. 80 LVo 24.9.1992.
	        

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