erforderlichen bereichsspezifischen Entfaltungen. Vor allem bei einem Einbezug auch des Grundrechts auf Leben wären etwa Studien zu den Grundstrukturen und zentralen Massstäben des Medizin- und Gesund- heitsrechts ein lohnendes Unterfangen. Das Liechtenstein-Institut bietet dafür ohne Zweifel einen exzellenten Forschungsrahmen. Dies hat nicht zuletzt Herbert Wille mit zahlreichen Publikationen eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Ihm sind diese Zeilen in bester Erinnerung an gemein- same Forschungsaufenthalte in herzlicher Verbundenheit gewidmet. 232Wolfram Höfling