Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

erforderlichen bereichsspezifischen Entfaltungen. Vor allem bei einem Einbezug auch des Grundrechts auf Leben wären etwa Studien zu den Grundstrukturen und zentralen Massstäben des Medizin- und Gesund- heitsrechts ein lohnendes Unterfangen. Das Liechtenstein-Institut bietet dafür ohne Zweifel einen exzellenten Forschungsrahmen. Dies hat nicht zuletzt Herbert Wille mit zahlreichen Publikationen eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Ihm sind diese Zeilen in bester Erinnerung an gemein- same Forschungsaufenthalte in herzlicher Verbundenheit gewidmet. 232Wolfram Höfling
	        

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