Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

weisen Art. 28/29 KRK (Recht auf Bildung/Bildungsziele). So stimmen nach Art. 29 Abs. 1 KRK die Vertragsstaaten darin überein, dass die Bil- dung des Kindes u. a. darauf gerichtet sein muss, «dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Wer- ten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor andern Kulturen als der eigenen zu ver- mitteln» (lit. c); «das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter … vorzubereiten» (lit. 
d). III.Das Elternrecht auf religiöse Erziehung ihrer Kinder Die Bundesverfassung – anders als beispielsweise Art. 6 Abs. 2 GG – kennt kein ausdrückliches Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, auch nicht bezogen auf deren religiöse Erziehung. Dennoch ist dieses Recht verfassungsrechtlich anerkannt. Lehre und Praxis leiten das gene- relle elterliche Erziehungsrecht aus Art. 13 BV (Recht auf Familienle- ben) und das spezifische Recht auf religiöse Erziehung aus der Religi- onsfreiheit (Art. 15 BV) ab.19In diesem Sinne sieht Art. 303 ZGB vor, dass die Eltern über die religiöse Erziehung der Kinder verfügen. Das ZGB anerkennt somit das natürliche und primäre Recht der Eltern, die Kinder ihrer Überzeugung gemäss zu erziehen.20 Im Gegensatz zur Schweiz verweist Art. 15 LV ausdrücklich auf das Zusammenwirken von Familie und Schule. Ein allgemeiner grund- rechtlicher Anspruch der Eltern auf Erziehung der Kinder ergibt sich daraus noch nicht, zumal sich das Recht auf Familienleben nicht direkt aus der Verfassung ergibt, sondern sich auf Art. 8 EMRK abstützt.21 Dagegen ist das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit in Art. 37 LV verankert, woraus sich, auch im Zusammenhang mit Art. 15 LV, das elterliche Recht auf die religiöse Erziehung der Kinder ableiten 207 
Elternrecht auf religiöse Erziehung 19 Vgl. Plotke, S. 482; Sahlfeld, S. 330. 20 Plotke, S. 475. 21 Vgl. StGH 2011/155, Erw. 3.1.
	        

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