Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

3.1Die grammatikalische Auslegung (Verbalinterpretation) Ausgehend von der Rechtsnorm stellt die grammatikalische Auslegung auf den Wortlaut, Wortsinn und Sprachgebrauch der Worte im Textzu- sammenhang ab.185Dabei ist unter Sprachgebrauch in aller Regel der all- gemeine Sprachgebrauch zu verstehen,186wobei auch der juristisch-tech- nische Sprachgebrauch in Betracht kommt.187Massgebliches Element der Verbalinterpretation ist der Gesetzestext.188Ihre Grenzen findet eine vom Wortlaut abweichende Auslegung nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes allerdings dort, «wo eine solche geeignet wäre, das demokratische Gesetzgebungsverfahren zu beeinträchtigen».189Diesbe- züglich ist zu beachten, dass sich der Stimmbürger und die Stimmbürge- rin gerade im Zusammenhang mit Grundrechtseingriffen darauf verlas- sen können müssen, dass aus dem Gesetzestext die wesentlichen Aus- wirkungen einer Regelung ersichtlich sind, um ihnen zu ermöglichen, dass sie sich eine echte Meinung über die Opportunität, ein Referendum zu ergreifen, bilden können.190 Der Wortlaut einer Rechtsnorm bildet jedoch nicht die Grenze der Auslegung.191Dementsprechend ist nach der Rechtsprechung des Staats- 162Tobias 
Michael Wille de.li>, Erw. 3.3.1; StGH 2011/181, Urteil vom 26. März 2012, <www.gerichtsent scheide.li>, Erw. 2.2. 185Vgl. Kley, Grundriss, S. 84; Häfelin/Haller/Keller, Bundesstaatsrecht, S. 31, Rz. 91 sowie StGH 2012/67, Urteil vom 30. Oktober 2012, nicht veröffentlicht, Erw. 8; StGH 2012/75, Urteil vom 11. Dezember 2012, <www.gerichtsentscheide.li>, Erw. 3.3; StGH 2012/176, Urteil vom 4. Februar 2013, <www.gerichtsentscheide.li>, Erw. 6. 186Häfelin/Haller/Keller, Bundesstaatsrecht, S. 31, Rz. 91; siehe auch StGH 2012/67, Urteil vom 30. Oktober 2012, nicht veröffentlicht, S. 15, Erw. 8 und StGH 2012/176, Urteil vom 4. Februar 2013, <www.gerichtsentscheide.li>, Erw. 6. 187Vgl. Tschannen, Verfassungsauslegung, S. 153, Rz. 6. 188Siehe Kley, Grundriss, S. 84 f. und Häfelin/Haller/Keller, Bundesstaatsrecht, S. 31, Rz. 94. 189StGH 2012/67, Urteil vom 30. Oktober 2012, nicht veröffentlicht, Erw. 8; StGH 2012/75, Urteil vom 11. Dezember 2012, <www.gerichtsentscheide.li>, Erw. 3.3; StGH 2012/176, Urteil vom 4. Februar 2013, <www.gerichtsentscheide.li>, Erw. 6. 190StGH 2012/67, Urteil vom 30. Oktober 2012, nicht veröffentlicht, Erw. 8; StGH 2012/75, Urteil vom 11. Dezember 2012, <www.gerichtsentscheide.li>, Erw. 3.3; StGH 2012/176, Urteil vom 4. Februar 2013, <www.gerichtsentscheide.li>, Erw. 6 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen. 191StGH 2012/67, Urteil vom 30. Oktober 2012, nicht veröffentlicht, Erw. 8; StGH 2012/176, Urteil vom 4. Februar 2013, <www.gerichtsentscheide.li>, Erw. 6.
	        

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