Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

men, alten Konflikten, alten Organisationsformen, alten Vorurtei- len, Europa bleibt alt und zerrissen, während die Welt sich verjüngt und zu neuen Formen zusammenschliesst. [...] Diese Entwicklung führt zum Untergang Europas durch Krieg, Elend, Anarchie – wenn es nicht gelingt, das europäische Gewissen in letzter Stunde zu wecken. Denn das heutige Staatensystem Europas trägt alle Keime künftiger Kriege in sich – und das heutige Wirtschaftssystem alle Keime des Verfalls.» Coudenhove-Kalergi sah den Weg über den politischen Willen, der zur Schaffung eines bündischen Staatensystems führen sollte. Der funktio- nalistische Weg, den Europa nach 1945 einschlug, genügte dem Promo- tor Paneuropas nicht: «Es genügt nicht, Paneuropa zu wünschen, zu erhoffen oder zu ersehnen: Sie müssen es wollen.»8Am 7. Dezember 1970 veröffentlichte er einen flammenden Appell an die Regierungschefs von Frankreich, Deutschland, Italien und England: «Verwandeln Sie das schwache und zersplitterte Europa in die vierte Weltmacht!»9 Coudenhoves Analyse sollte zutreffen, das Europa der 1920er- Jahre barg den Keim des künftigen Krieges und der bevorstehenden Wirtschaftskrise in sich. Aber das half nichts: Weder Coudenhove noch die Studienkommission konnten etwas verändern. Die Studienkommis- sion des Völkerbundes beriet Fragen der europäischen Integration. Das Bedürfnis nach vermehrter wirtschaftlicher Zusammenarbeit war unan- gefochten, freilich bildete sich kein Konsens heraus, der sich in brauch- baren Resultaten niedergeschlagen hätte. Deshalb führte die Idee ledig- lich zu vielen Worten und Berichten,10aber zu keinen Ergebnissen. Die Studienkommission tagte nur 1931 und 193211und wurde nachher nicht 16Andreas 
Kley 8 Coudenhove-Kalergi (Anm. 7), S. 192. 9 Coudenhove-Kalergi (Anm. 7), S. 195. 10 Der schweizerische Bundesrat berichtete in seinen Botschaften zu den Völker- bundsversammlungen regelmässig: Bericht des Bundesrates an die Bundesversamm- lung über die zwölfte Völkerbundsversammlung vom 22. Januar 1932, BBl 1932 I 305 ff., insb. S. 311, 323 ff.; usw. bis gemäss Bericht des Bundesrates an die Bundes- versammlung über die XVIII. Völkerbundsversammlung vom 20. Dezember 1937, BBl 1937 III 538 ff., insb. 547 f. lediglich noch eine Sitzung mit der Bestellung des Büros abgehalten wurde. 11 Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die sechzehnte Völker- bundsversammlung vom 18. Januar 1936, BBl 1936 I 33 ff., insb. S. 38.
	        

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