BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL
7 iu HOCHSCHULE Vermügens- und Erwerbssteuer/ Simulation Flat-Rate-Tax
LIECHTENSTEIN
rechte Umsetzung der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.” Das
bedeutet nicht, dass die Besteuerung erst am Lebensende erfolgt. In je-
dem Kalenderjahr wird das gewóhnliche Jahreseinkommen herangezogen
und geprüft, inwiefern dieses einen Beitrag zum Lebenseinkommen ver-
kórpert. Bei Einkünften aus Kapitaleinkommen (Zinsen) muss eine
Mehrfachbelastung in lebenszeitlicher Betrachtung vermieden werden.
Dies geschieht, indem Zinsen nur soweit der Besteuerung unterliegen, die
den Betrag der marktüblichen Zinsen übersteigen (Zinsbereinigung).*?'
Die persónliche Einkommenssteuer behandelt alle Erwerbsarten für natür-
liche Personen gleich.? Das Modell kennt, Einkünfte aus nichtselbstándiger
Tätigkeit, Einkünfte aus selbständiger Tátigkeit, Einkünfte aus Finanzkapi-
talanlagen sowie Renten und andere Vorsorgeeinkünfte. Die
Einkunftsarten sind netto zu sehen, das heisst es kónnen beispielsweise
bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, die eigenen Beiträge
für die Rentenversicherung abgezogen werden. Die erhaltenen Renten
sind versteuernde Erwerbseinnahmen. Es kommt somit zu einer Sparbe-
reinigung. Nach Ermittlung der Einkunftsarten kann ein Abzug für
Ausgaben für die berufliche Bildung (Humankapital) getätigt werden.“ Es
entsteht das Erwerbseinkommen. Interpretiert kann es werden, als ein im
Kalenderjahr belastbare wirtschaftliche Leistungsfáhigkeit des Steuer-
pflichtigen. Verlustrücktráge, Produkt aus Steuersatz und Verlust, kónnen
auf die nächsten Steuerjahre vorgetragen werden. Dem Markteinkommen
kónnen noch Abzüge für den Lebensgrundbedarf vorgenommen werden.
Sie verkórpern den sozialen Schutz des Einkommens, mit welchem der
Lebensbedarf finanziert wird. Solche Abzüge sind; Grundbedarf zum
Schutz des Konsumbedarfs, Ausgaben für Unterhaltsleistungen, Arbeit-
nehmer und freiwillige Beitráge zur Kranken- und Pflegeversicherung
53 Vgl. Petersen (2004), S. 51 f.
9' vgl. Rose (2006), S. 9 f.
$? vgl. Rose (2006), S. 9 f.
$6 vgl. Rose (2006), S. 11
55