BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL
7 iu HOCHSCHULE Vermégens- und Erwerbssteuer/Simulation Flat-Rate-Tax
LIECHTENSTEIN
2.1.8 Steuerwettbewerb zwischen den Gemeinden
Die elf Liechtensteiner Gemeinden können den Gemeindesteuerzuschlag
individuell festlegen. Dieser Zuschlag wird in Prozenten der Landessteuer
vom Gemeinderat jährlich festgesetzt. Er darf die Marke von 250 Prozent
nicht übersteigen.” Die Gemeinden können somit je nach Finanzkraft ei-
nen eigenen Zuschlag festsetzen. Dies lässt auch einen Steuerwettbewerb
innerhalb des Landesgebietes zu. Die Kürzung des Gemeindesteuerzu-
schlages hat zur Folge, dass sich der Finanzausgleich ebenfalls reduziert.
In der Gemeinde Ruggell wird aufgrund des Überschusses im Jahr 2006
aktuell ein Modell entwickelt, welches Bedingungen und Parameter fest-
legt, die Entscheidungshilfen für die Ausgestaltung der jährlichen
Festlegung des Steuersatzes dienen.“ Ein Berechnungsbeispiel zeigt wie
sich die Reduktion des Zuschlages, von 200% auf 180%, auf die Gemein-
derechnung Ruggell auswirken würde:
Reduktion Steu- | Einnahmen
ersatz 2006 bei
Zuschlag 200% | Zuschlag 190% | Zuschlag 180% | Zuschlag 170%
Vermögens- und
Erwerbssteuer 3'052’000 2'899'400 2'746'800 2'594'200
Finanzausgleich 7'381'300 7'228'700 7'076'100 6'923'500
Total 10'433'300 10'128'100 9'822'900 9'517'700
Mindereinnahmen 305'200 610'400 915'600
Tab. 2.5: Reduktion Gemeindesteuerzuschlag™
Bei der Reduktion des Gemeindesteuerzuschlags reduziert sich der Fi-
nanzausgleich um den gleichen absoluten Steuerbetrag, welcher sich aus
der Reduktion des Zuschlages ergibt.
23 Vgl. Steuergesetz (SteG), Art. 130 Abs. 1 und 2
24 Vgl. Gemeinde Ruggell Protokollauszug 14/07 (2007), Traktandum 12 (keine Veröffentlichung)
?5 vgl. Büchel (2007)
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