BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL
7 iu HOCHSCHULE Vermügens- und Erwerbssteuer/ Simulation Flat-Rate-Tax
LIECHTENSTEIN
1.5 Steuergruppen
Die vielen verschiedenen Steuerarten und Konzepte haben unterschiedli-
che Arten von Steuern hervorgebracht. Diese Steuerarten haben
allerdings gewisse Merkmale gemeinsam, mit denen sie eingeteilt und
unterschieden werden kónnen. Eine erste bekannte Einteilung findet sich
in der Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern. Als An-
knüpfungspunkt von direkten Steuern gelten Indikatoren der
wirtschaftlichen Leistungsfahigkeit, wie das Einkommen und das Vermó-
gen eines Steuerpflichtigen. Die Bezahlung einer indirekten Steuer
geschieht unbewusst. In den tàáglichen Konsumgütern sind Mehrwertsteu-
er, Mineralólsteuer, Tabaksteuer und andere enthalten und werden als
Aufpreis zum Gut mitbezahlt.
Das zweite bedeutende Unterscheidungsmerkmal ist die Einteilung der
Steuern in Subjekt- und Objektsteuern.? Subjektsteuern belasten die Ein-
zelpersonen, Unternehmungen in ihrer persónlichen Leistungsfáhigkeit mit
Einkommens- und Vermógenssteuer oder einer Kórperschaftssteuer. Die
Objektsteuer hingegen besteuert einen bestimmten sachlichen Tatbe-
stand. Als sachlicher Tatbestand gilt beispielshalber eine Veraáusserung
einer Liegenschaft.
1.6 Besteuerungsprinzipien der Finanzwissenschaften
In der traditionellen Finanzwissenschaft werden zwei Besteuerungsprinzi-
pien unterschieden. Es handelt sich um das Leistungsprinzip sowie das
Áquivalenzprinzip. Die folgenden Erláuterungen erkláren die beiden Prinzi-
pien in Kürze.^
Leistungsfähigkeitsprinzip: Ausgangslage ist ein Idealstaat mit
einer Ausgabenseite des Haushaltes, welcher nach definierten exogenen
Kriterien in Ordnung ist. Sie besagt, dass jeder einen angemessenen An-
teil (Opfer) am Staat tragen soll. Individuen mit geringerer
* vgl. Homburg (2007), S. 11
? Vgl. Homburg (2007), S. 12
© Vgl. Blankart (2006), S. 193 ff.
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