Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

ken ist etwa an die Initiative und das Referendum. Im Fall der indirek- ten Demokratie bestellt das Volk hingegen Vertreter, die an seiner Stelle die Funktion der Normerzeugung ausüben.102Direkte Demokratie liegt vor, wenn den Bürgern unmittelbarer Einfluss auf die Bildung des staat- lichen Willens eingeräumt wird. Dabei kann in der staatlichen Wirklich- keit die unmittelbare Demokratie als Ergänzung zur mittelbaren (reprä- sentativen) Demokratie auftreten,103wie es auch für Liechtenstein gilt. Mit den Worten von Marxer: «Unter dem Vorbehalt, dass den Volksab- stimmungen teilweise der Makel der Unverbindlichkeit anhaftet, kann festgestellt werden, dass Liechtenstein die Postulate der direkten Demo- kratie weitgehend erfüllt.»10483 
Konstitutionelle Erbmonarchie 102 Koja, S. 81. 103 Koja, S. 83 f. 104 Marxer, direkte Demokratie, S. 19.
	        

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